FREIBETRAG § 16 Abs. 4 EStG

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  • haboland
    Neuer Benutzer
    • 22.11.2022
    • 2

    #1

    FREIBETRAG § 16 Abs. 4 EStG

    Ich habe meine freiberufliche Tätigkeit 2021 aufgegeben. Das Ende der Tätigkeit habe ich bei den Allg. Angaben eingetragen. Die Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von 4 III EStG auf 4 I EStG sind mir bekannt (Zeile 102). Nun meine Frage, in welcher Zeile kann ich den Freibetrag nach 16 IV EStG beantragen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Nun meine Frage, in welcher Zeile kann ich den Freibetrag nach 16 IV EStG beantragen?
    In der EÜR wohl nicht. Schau mal auf Seite 2 der Anlage S.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • haboland
      Neuer Benutzer
      • 22.11.2022
      • 2

      #3
      Vielen Dank! Der Tipp war hilfreich. Mir war schon klar, dass 16 IV ein Ausfluss von 4 I und nicht von 4 III ist; hatte fälschlicherweise gehofft, dass zumindest in der Zeile 102 der EÜR ein Hinweis auf die Anlage S angebracht wäre.

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