Hallo, wir haben das Problem, dass ein Flurstück 13.800 m2 groß ist. Davon sind 12.850 m2 forstwirtschaftliche Fläche und 950 m2 mit einem Einfamilienhaus bebauter Bereich. Für die forstwirtschaftliche Fläche haben wir auch ein eigenes Aktenzeichen erhalten. Wir geben somit zwei Grundsteuererklärungen ab. Das Flurstück hat sich aber von der Größe nicht geändert und wir fragen uns jetzt, was wir bei der Grundsteuererklärung für das bebaute Grundstück bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" im Zähler und Nenner angeben müssen. Schließlich macht der bebaute Anteil nur ca. 7% der Gesamt-Flurstücksfläche aus. Müssen wir den Zähler und Nenner jetzt händisch berechnen? Oder haben wir da einen Gedankenfehler?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung - zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil
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Zitat von SteKa Beitrag anzeigenMüssen wir den Zähler und Nenner jetzt händisch berechnen?
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... und 12850/13800 sind doch gültige Brüche, die man einfach hinschreiben kann.
als forstwirtschaftliche Nutzung die 12.850 m².Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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