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Sanierung Heizungsanlage

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    Sanierung Heizungsanlage

    Erste Anfrage, also Sorry, wenn ich Fehler mache.

    Es geht darum, dass ich im ererbten Haus die Heizugsanlage regeneraitiv erneuert habe. Zuschüsse habe ich beantragt und erhalten.

    Das Haus wird von mir selbst bewohnt, ist also nicht vermietet, aber zum Betrieb der Dach-Solaranlage habe ich auch ein Gewerbe angemeldet.

    Damit könnte ich mir die Heizungssanierung auch als Investition zu dem Gewerbe und damit als jährliche Abschreibungen vorstellen.

    Meine Fragen sind also, ob ich die Heitungssanierungskosten auch/besser über die das Gewerbe geltend machen kann?

    Und wenn nicht, ob ich die (restlichen also nach Abzug des Zuschuss) Kosten für die Heizungsanlage in der Steuererklärung geltend machen kann und wenn ja, wo (Formular, Zeile)?

    Ähnliche Frage zu weiteren Renovierungskosten, also Tapete, Holz, Rigips,, etc.

    Kann das über das Gewerbe gebucht werden, oder besser über die Einkommenssteuererkärung.

    Die reinen Handwerkerkosten scheinen ja bei den Haushaltsnahen Aufwendungen gut untergebracht zu sein.

    Schon mal Danke für eure Hilfe und Grüße




    #2
    Das Forum hier befasst sich mit Fragen rund um die elektronische Steuererklärung, nicht mit steuerrechtlichen Fragen

    Du hast etwas eigenartige Vorstellungen vom Einkommensteuerrecht. Für geförderte Maßnahmen kann keine Steuerermäßigung

    nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Erst mal Danke für die Belehrung,
      zum einen gehört halt auch das andere. Die Frage ist, wo ich die Kosten im Formular eintragen kann, dazu gehört aber leider auch, ob es steuerlich geltend gemacht werden kann.
      Das scheint doch über Abschreibungen beim Gewerbe möglich zu sein (natürlich nicht die Gesamtsumme, aber der Betrag, der nach Förderung noch bezahlt wurde), dann gehört es zwar dennoch nicht in dieses Elster-Forum, könnte aber zukünftig suchenden als Info weiter helfen.

      Gefunden hatte ich:

      40.000 Euro Sanierungskosten steuerlich absetzbar

      Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die zu signifikanten CO2-Einsparungen führen sollen. Eine davon ist der neue Steuerbonus für die Sanierung, der Hausbesitzern neue Anreize für eine energetische Modernisierung geben soll. Ganz konkret können Sie dabei 20 Prozent der Kosten einer Sanierung von der Steuer absetzen. Der Betrag ist auf 40.000 Euro begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren anrechenbar. Während die Sanierungskosten die Steuerlast im ersten und zweiten Jahr zu je sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) senken, können Sie im dritten Jahr nach Abschluss der Arbeiten noch einmal sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) geltend machen.

      Zuletzt geändert von Werner Allan K; 22.11.2022, 17:07.

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        #4
        Mit den eigenartigen Vorstellungen meinte ich deine Überlegung, du könntest deine Heizungsmodernisierung der Photovoltaik zuordnen.

        Bei anderen Handwerkerleistungen, die nicht bezuschusst wurden, kann man die Arbeitskosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

        geltend machen, aber das hast du ja schon gewusst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zum Thema Energetische Sanierung liest du am besten § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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