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Vergleich Bescheiddaten funktioniert nicht

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    Vergleich Bescheiddaten funktioniert nicht

    Ich wollte eben die digitalen Bescheide in Mein Elster herunterladen und erhalte die Meldung
    "Der Vergleich kann auf Grund eines Fehlerhinweises in der Steuerberechnung nicht erfolgen! Der Bescheid kann jedoch über 'Mein ELSTER' -> 'Meine Bescheide' angezeigt werden."

    Da es in Mein Elster den Punkt "Meine Bescheide" nicht gibt, frage ich mich, wo ich nun den Beleg einsehen kann.
    Kann mir hier jemand Auskunft geben?

    Danke!
    Zuletzt geändert von Anja Giersch; 22.11.2022, 17:08.

    #2
    Schau mal unter Mein Posteingang, ob dort nicht doch Bescheiddaten abgelegt wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe das wohl etwas uneindeutig ausgedrückt.

      Das Dokument ist im Posteingang. Der Inhalt ist aber nur der Satz ""Der Vergleich kann auf Grund eines Fehlerhinweises in der Steuerberechnung nicht erfolgen! Der Bescheid kann jedoch über 'Mein ELSTER' -> 'Meine Bescheide' angezeigt werden."

      Das Kuriose ist zudem, daß mein ein fehlerhaftes Dokument gar nicht übermitteln kann....

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        #4
        Zitat von Anja Giersch Beitrag anzeigen
        Das Kuriose ist zudem, daß mein ein fehlerhaftes Dokument gar nicht übermitteln kann....
        Hätte die Erklärung Plausibilitätsfehler gehabt, wäre das richtig. Ging die Steuerberechnung nur wegen Abbruchhinweisen nicht, konnte übermittelt werden.

        Kommentar


          #5
          Wenn man auf in Mein Posteingang links auf Bescheiddaten Einkommensteuer 2021 klickt, sollten zwei Anhänge zum Download angeboten

          werden. Der in deinem Fall nicht funktionierende Bescheiddatenvergleich und die Bescheiddaten selbst. Die müssten downloadbar sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Die Anlagen sind auch downloadbar. Nur ist das eine Dokument selbst unbrauchbar.
            Muss ich jetzt damit leben? Kommt da noch irgendwas vom Finanzamt? Muss ich mich darum kümmern?
            Ich hatte das noch nie....

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              #7
              Wahrscheinlich wirst Du die Bescheiddaten oder den Bescheid selber mit Deinen Eingaben abgleichen müssen.

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                #8
                Muss ich jetzt damit leben? Kommt da noch irgendwas vom Finanzamt? Muss ich mich darum kümmern?
                Ja, du musst damit leben und vom Finanzamt kommt nichts mehr. Du musst dich auch nicht darum kümmern.

                Ursache des Fehlers ist deine eigene Steuervorausberechnung, an der kannst du aber nichts mehr ändern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Anja Giersch Beitrag anzeigen
                  Die Anlagen sind auch downloadbar. Nur ist das eine Dokument selbst unbrauchbar.
                  Muss ich jetzt damit leben?
                  Ja, das wirst du. Aber die reine Darstellung der Bescheiddaten ist ja anscheinend da. Was genau das ist, wonach du anfangs gefragt hast.

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                    #10
                    Öhm. Nein. Es ging mir um das unbrauchbare Dokument.
                    Aber wenn ich nicht weiter in Aktion treten muss, ist die Sache ja damit erledigt
                    Danke Charlie24!

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                      #11
                      Zitat von Anja Giersch Beitrag anzeigen
                      Öhm. Nein. Es ging mir um das unbrauchbare Dokument.
                      "Der Vergleich kann auf Grund eines Fehlerhinweises in der Steuerberechnung nicht erfolgen! Der Bescheid kann jedoch über 'Mein ELSTER' -> 'Meine Bescheide' angezeigt werden."

                      Sprich: Vergleich geht nicht, Darstellung des Bescheids geht. Du hast gefragt, wo du den einsehen kannst. Das ist das andere Dokument. Thema erledigt.

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                        #12
                        Der Hinweistext müsste trotzdem aktualisiert werden. Das Menü Meine Bescheide gibt es anscheinend nicht mehr.

                        Nur ganz unten im Postfach findet man noch einen Link zum erneuten Abholen versehentlich gelöschter Bescheiddaten.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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