Grundsteuer Hessen - Erbengemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Horst80
    Erfahrener Benutzer
    • 16.03.2014
    • 130

    #1

    Grundsteuer Hessen - Erbengemeinschaft

    Hallo zusammen,

    bei der Grundsteuer LuF sind laut Grundbuch folgende Eigentümer eingetragen:

    Person A: 1/2
    Person B: 1/4
    Erbengemeinschaft: 1/4 (Ehepartner Person B, Kind C, Kind D)

    Welche Eigentümergemeinschaft wäre das denn? Bruchteilsgemeinschaft?

    Und wie trage ich die Eigentumsverhältnisse ein, wenn gesetzliche Erbfolge gilt:

    Variante 1:
    Person A: 1/2
    Person B: 3/8
    Person C: 1/16
    Person D: 1/16

    Variante 2:
    Person A: 1/2
    Person B: 1/4
    Erbengemeinschaft: 1/4 (Person B, Person C, Person D)

    Ich würde ja Variante 1 präferieren und in den Bemerkungen die Erbengemeinschaft erläutern.

    Was sagt ihr?
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3029

    #2
    Wie wäre es mit:
    2/4, 1/4, 1/4 könnte mir denken, dass ELSTER meckert, wenn unterschiedliche Brüche verwendet werden
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Horst80
      Erfahrener Benutzer
      • 16.03.2014
      • 130

      #3
      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Wie wäre es mit:
      2/4, 1/4, 1/4 könnte mir denken, dass ELSTER meckert, wenn unterschiedliche Brüche verwendet werden
      Elster meckert nicht, es gibt noch nicht einmal einen Fehler, wenn die Brüche sich nicht zu 1 addieren.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Die Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen werden nur bei Alleineigentum wirklich geprüft.

        Bei diesen Bruchteilsgemeinschaften, an denen der überlebende Ehegatte als Mitglied einer Erbengemeinschaft und als originärer Eigentümer

        beteiligt ist, habe ich bisher empfohlen, diesen Beteiligten doppelt zu erfassen. Das funktioniert, wenn man das zweite Mal die ID weglässt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Horst80
          Erfahrener Benutzer
          • 16.03.2014
          • 130

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen werden nur bei Alleineigentum wirklich geprüft.

          Bei diesen Bruchteilsgemeinschaften, an denen der überlebende Ehegatte als Mitglied einer Erbengemeinschaft und als originärer Eigentümer

          beteiligt ist, habe ich bisher empfohlen, diesen Beteiligten doppelt zu erfassen. Das funktioniert, wenn man das zweite Mal die ID weglässt.
          Ok verstehe. Ist das nicht etwas verwirrend, wenn ein und die selbe Person doppelt erfasst werden?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            Ist das nicht etwas verwirrend, wenn ein und die selbe Person doppelt erfasst werden?
            Das finde ich nicht. Sie ist doch auch in 2 unterschiedlichen Rollen beteiligt. Einmal der als originärer Eigentümer zu einem Bruchteil und zum andern

            als Mitglied der Erbengemeinschaft, die eine Gesamthandgemeinschaft ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Horst80
              Erfahrener Benutzer
              • 16.03.2014
              • 130

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das finde ich nicht. Sie ist doch auch in 2 unterschiedlichen Rollen beteiligt. Einmal der als originärer Eigentümer zu einem Bruchteil und zum andern

              als Mitglied der Erbengemeinschaft, die eine Gesamthandgemeinschaft ist.
              Das verstehe ich, aber müsste ich dann nicht die Erbengemeinschaft als Gesamtgemeinschaft als separaten Eigentümer mit 1/4 Eigentumsanteil erfassen und dann nicht auf die drei beteiligten Personen runterbrechen?

              Kommentar

              Lädt...