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Schwerbehindertenbescheid erneuert und erweitert - einreichen oder nicht

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    Schwerbehindertenbescheid erneuert und erweitert - einreichen oder nicht

    Hallo hier im Forum, einige Fragen zu Steuererklärung und Schwerbehinderten - Eintragung

    - ich werde in Kürze zum amtlichen Betreuer eines jetzt Heimbewohners erstellt, der Rentner ist, 70- viele Schlaganfälle zuletzt erlitten hat, gang, bewegungsmotorisch und sprachbeschädigt ist. Es dauert aber noch eine kleine Weile, obwohl ich schon Teilvollmachten und Untervollmachten in anderer Weise habe, auch vom Bewohner, seine steuerlichen und kaufmännischen Angelegenheit zu verwalten. Jetzt ist doch auch die Frist, wo die Erklärung gemacht werden müsste. Die früher für ihn tätige Mitarbeiterin eines Lohnsteuerhilfevereins hat ihre lokale Tätigkeit aufgegeben. Seine Erklärung ist denkbar einfach , ich habe auch schon Erfahrung da ich es auch für meine Familienangehörigen immer wieder mache. Elster Portal ist einfach Super.
    Sollte ich noch warten, oder kann ich auch mit den Teilvollmachten einfach loslegen...Kann ich eine Wartezeit einkalkulieren, also bis sich das FA überhaupt meldet?

    -wenn der alte Schwerbehindertenbescheid dem FA vorliegt, aber entscheidend erweitert und aktualisiert wurde. Nachträglich einreichen oder nicht bzw. gibts da eine Downloadmöglichkeit im elektronischen Formular bei MyElster.

    -Aufgrund der dem Versorgungsamt im Vergleich zum 1. Bescheid und Antrag vorliegenden umfassenden Historie der Arztberichte und erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes wurde der Schwerbehindertenbescheid (im September 2022 erneuert) von 50 allgemein nicht nur auf 100 % sowie B G und H aktualisiert, sondern auch im Gültig ab Datum des Ausweises auf 01/2019 festgelegt. Kann das Auswirkungen auf die rückliegenden Steuerbescheide haben?



    Danke für eine Antwort auf diese Fragen.

    #2
    Der Bescheid des Versorgungsamtes über den Grad der Behinderung ist für das Finanzamt ein Grundlagenbescheid im Sinne von § 175 Absatz1 Nr. 1 Abgabenordnung.
    Wenn dieser also rückwirkend für 2019 geändert oder erstmals erlassen wird, muss das Finanzamt den neuen Grad der Behinderung nachträglich noch berücksichtigen.
    Dies würde sogar gelten, wenn der GdB schon länger festgestellt wurde, die Angabe in der Steuererklärung aber vergessen wurde.

    Sinn macht der Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides 2019 jedoch nur, wenn auch eine Einkommensteuer festgesetzt wurde.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Fazit: Gebe die Erklärung ab zur Vermeidung von Verspätungsfolgen. Wenn dann der Bescheid des Versorgungsamts kommt, reichst Du den Bescheid per "sonstige Nachricht" im Mein Elster-Portal nach und beantragst die Bescheidänderung der Jahre, in denen es Sinn macht (= die Steuer > 0 € betragen hat).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo ganz herzlichen Dank für diese beiden Beiträge, die mir wirklich weitergeholfen haben.....!!

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