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Grundsteuer NRW - Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer NRW - Erbengemeinschaft

    Hallo liebe Leute,

    ich habe zwei Fragen zur Erfassung der 'Gemeinschaft' im Grundsteuerformular:

    1) bleibt das, was als Erbengemeinschaft (Ackerland) gestartet ist, auch in Folge immer eine Erbengemeinschaft?
    konkret: zwei urspr. Mitglieder einer Erbengemeinschaft übertragen jeweils ihren Anteil an eines ihrer Kinder; später kauft eines der Kinder das andere Kind aus der Gemeinschaft heraus -> ist das dann immer noch eine Erbengemeinschaft oder wird das dann zB zur Grundstücksgemeinschaft? (leider hilft mir das Internet nicht weiter)

    2) wo kann ich überhaupt erfahren, welchen Rechtsstatus (Erben-, Grundstücks- usw.) zB eine in der vorigen Generation gestartete Ackerland-Gemeinschaft überhaupt hat? Wenn zB keine Unterlagen mehr vorliegen oder in den notariellen Beurkunden (anders als bei Fall 1) nur von 'Miteigentum' die Rede ist? Muss das auf dem Erbschein stehen?

    danke im Voraus für liebe Hilfe!

    #2
    Eine Erbengemeinschaft endet mit der Auseinandersetzung. Wenn nur ein Erbteil an die Kinder übertragen wird, ändert das an der Rechtsnatur

    nichts. Wenn ein Erbe alle übrigen abfindet, endet die Erbengemeinschaft. Im Grundbuch lässt sich das gut nachvollziehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Eine Erbengemeinschaft endet mit der Auseinandersetzung. Wenn nur ein Erbteil an die Kinder übertragen wird, ändert das an der Rechtsnatur

      nichts. Wenn ein Erbe alle übrigen abfindet, endet die Erbengemeinschaft. Im Grundbuch lässt sich das gut nachvollziehen.
      aha, also keine Statusänderung solange die Erbengemeinschaft nicht aufgelöst ist, das hilft mir auf jeden Fall !
      (ja im Grundbuch steht manchmal der Status drin, aber ich habe auch einen Fall, wo nur die Beteiligten aufgelistet sind - ich meine mich schwach zu erinnern, dass mein Opa mal von einer 'Grundstücksgemeinschaft' sprach... werde mal weiter alte Ordner durchforsten)
      auf jeden Fall allerbesten Dank!


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        #4
        ich meine mich schwach zu erinnern, dass mein Opa mal von einer 'Grundstücksgemeinschaft' sprach...
        Die strikte Unterscheidung zwischen Grundstücksgemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Erbengemeinschaft, wie sie im Bewertungsrecht

        vorgesehen ist, wird nicht im gesamten Steuerrecht so praktiziert. Im Einkommensteuerrecht z. B. werden Anteile an Miet- und Pachteinnahmen

        einer Erbengemeinschaft als Einkünfte aus einer Grundstücksgemeinschaft angegeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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