Hallo liebe Leute,
ich habe zwei Fragen zur Erfassung der 'Gemeinschaft' im Grundsteuerformular:
1) bleibt das, was als Erbengemeinschaft (Ackerland) gestartet ist, auch in Folge immer eine Erbengemeinschaft?
konkret: zwei urspr. Mitglieder einer Erbengemeinschaft übertragen jeweils ihren Anteil an eines ihrer Kinder; später kauft eines der Kinder das andere Kind aus der Gemeinschaft heraus -> ist das dann immer noch eine Erbengemeinschaft oder wird das dann zB zur Grundstücksgemeinschaft? (leider hilft mir das Internet nicht weiter)
2) wo kann ich überhaupt erfahren, welchen Rechtsstatus (Erben-, Grundstücks- usw.) zB eine in der vorigen Generation gestartete Ackerland-Gemeinschaft überhaupt hat? Wenn zB keine Unterlagen mehr vorliegen oder in den notariellen Beurkunden (anders als bei Fall 1) nur von 'Miteigentum' die Rede ist? Muss das auf dem Erbschein stehen?
danke im Voraus für liebe Hilfe!
ich habe zwei Fragen zur Erfassung der 'Gemeinschaft' im Grundsteuerformular:
1) bleibt das, was als Erbengemeinschaft (Ackerland) gestartet ist, auch in Folge immer eine Erbengemeinschaft?
konkret: zwei urspr. Mitglieder einer Erbengemeinschaft übertragen jeweils ihren Anteil an eines ihrer Kinder; später kauft eines der Kinder das andere Kind aus der Gemeinschaft heraus -> ist das dann immer noch eine Erbengemeinschaft oder wird das dann zB zur Grundstücksgemeinschaft? (leider hilft mir das Internet nicht weiter)
2) wo kann ich überhaupt erfahren, welchen Rechtsstatus (Erben-, Grundstücks- usw.) zB eine in der vorigen Generation gestartete Ackerland-Gemeinschaft überhaupt hat? Wenn zB keine Unterlagen mehr vorliegen oder in den notariellen Beurkunden (anders als bei Fall 1) nur von 'Miteigentum' die Rede ist? Muss das auf dem Erbschein stehen?
danke im Voraus für liebe Hilfe!
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