Bei der Eingabe der Wohnfläche in der Grundsteuererklärung (Hessen) sind nur ganzzahlige Wert erlaubt.
Wenn jetzt gem. Teilungserklärung die Wohnfläche einer Wohnung (in einem Mehrfamilienhaus) sagen wir 62,67qm beträgt, muss dann mathematisch gerundet werden oder muss man nur den ganzzahligen Wert nehmen (=immer abrunden wie bei Einkommensssteuererklärung)?
Wenn jetzt gem. Teilungserklärung die Wohnfläche einer Wohnung (in einem Mehrfamilienhaus) sagen wir 62,67qm beträgt, muss dann mathematisch gerundet werden oder muss man nur den ganzzahligen Wert nehmen (=immer abrunden wie bei Einkommensssteuererklärung)?
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