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E-Auto als Dienstwagen: Wie konkret anzugeben?

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    E-Auto als Dienstwagen: Wie konkret anzugeben?

    Hallo zusammen,

    für Hilfe zu meinen (möglicherweise etwas "dummen") Fragen wäre ich sehr dankbar!

    Mein Mann fährt seit 30.04.2021 ein E-Auto als Dienstwagen. Dies ist gleichzeitig auch sein erster Dienstwagen.

    In der Lohnabrechnung werden die Privatfahrten und Fahrten Wohnung/Arbeit angegeben und versteuert. Die Lohnsteuerbescheinigung zeigt auch unter Nr. 18 pauschal mit 15 % besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

    Muss ich den Dienstwagen dann trotzdem noch unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuer Abzug vorgenommen worden ist" eingeben? Wenn ja, gebe ich dann hier den Bruttolistenpreis des Autos oder gleich 0,25 % davon ins Feld ein? Und die 0,03 % vom Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit muss ich auch trotzdem angeben, obwohl schon in der Lohnabrechnung enthalten? Mir geht es dabei konkret um die Eingabe.

    Vielen Dank schonmal im Voraus - auch hoffentlich für euer Verständnis für die möglicherweise "einfache" Frage.

    Schöne Grüße

    #2
    Wenn der AG das alles richtig gemacht hat, wovon ich ausgehe, ist der geldwerte Vorteil im Bruttoarbeitslohn enthalten und

    muss nicht gesondert erklärt werden. Aus der Lohnsteuerbescheinigung ist das nicht ersichtlich, aus einer Gehaltsabrechnung

    schon.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

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