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Grunsteuerklärung- Eigentumsverhältnisse

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    Grunsteuerklärung- Eigentumsverhältnisse

    Moin liebe Forenmitglieder,

    mein Vater und mein Großvater haben beide ein Bescheid zu Grundsteuererklärung erhalten.
    Es handelt sich bei dem Objekt um ein Zweifamilienhaus. Die Etagen gehören je einer Person.
    Das Grundstück jedoch gehört lediglich meinem Vater.


    Welches dir Eigentumsverhältnisse wähle ich dann?


    0 Alleineigentum einer natürlichen Person

    1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

    2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person

    3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person

    4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner

    5 Erbengemeinschaft

    6 Bruchteilsgemeinschaft

    7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen

    8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen

    9 andere Grundstücksgemeinschaft


    Vielen Dank im Voraus!


    #2
    Das Grundstück jedoch gehört lediglich meinem Vater.
    Es ist zwar ungewöhnlich, dass mit dem Wohnungseigentum kein Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden ist,

    aber das wirst du ja geprüft haben oder ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Was würde ich denn nehmen, wenn beide Eigentümer wären? Nr. 8 oder 9? Die Option keine Angaben besteht auch noch. Vielen Dank

      Kommentar


        #4
        Die Option keine Angaben besteht auch noch.
        Das ist keine zulässige Option ! Wenn es sich um Wohnungseigentum handelt, dann sind das zwei wirtschaftliche Einheiten,

        eine gehört dem Vater, die andere dem Großvater. Jeder wäre Alleineigentümer. Für jede Einheit ist eine eigene Erklärung zu erstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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