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Grundsteuer Bayern - 1 Doppelhaushälfte und Gemeinschaftsgrund

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    Grundsteuer Bayern - 1 Doppelhaushälfte und Gemeinschaftsgrund

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Doppelhaushälfte (Flurstück "1") und sowie ein Stück der Verkehrsfläche (Zufahrt und Weg zum Haus - Flurstück "2" mit 6 Eigentümern).
    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich für die Doppelhaushälfte "flurstücksbezogene Daten" bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" 1/2 des entsprechenden Flurstücks anlege und für die Verkehrsfläche einen weiteren Eintrag bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" 1/6 des entsprechenden Flurstücks erfasse?

    Danke für Eure Antwort(en).


    Viele Grüße,
    Wolfi

    #2
    Wenn nicht jede Doppelhaushälfte ein eigenes Flurstück hat, kann 1 und 2 in Zeile 6 der Anlage Grundstück richtig sein.

    Man muss das aber anhand des Grundbucheintrags überprüfen. Bei der Verkehrsfläche dürfte 1/6 zutreffen, auch das muss

    man überprüfen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie - die beiden Doppelhaushälften sind auf einem Flurstück, daher meine Annahme zu 1/2.
      Heißt das, wenn im Grundbuch etwas anderes vermerkt ist, müsste ich das gemäß dem Grundbuch angeben, auch wenn mein Haus laut Bayern Atlas auf nur 1 Grundstück steht?
      Viele Grüße, Wolfgang

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        #4
        Heißt das, wenn im Grundbuch etwas anderes vermerkt ist, müsste ich das gemäß dem Grundbuch angeben, auch wenn mein Haus laut Bayern Atlas auf nur 1 Grundstück steht?
        Manchmal sind die den Doppelhaushälften zugeordneten Teilflächen nicht exakt gleich groß, so dass auch andere Zähler und Nenner als 1 und 2

        in Betracht kommen können, deshalb muss man immer den den Zähler und den Nenner angeben, der sich aus dem Grundbuch ergibt. Hat jede

        Doppelhaushälfte ihr eigenes Flurstück, was ja in der Praxis auch vorkommt, dann wären Zähler und Nenner jeweils 1.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke, in meinem Fall haben beide Doppelhaushälften die selbe Grundfläche und aus dem Kaufvertrag geht als Grundstücksfläche die Hälfte hervor.
          Einzig mit der Verkehrsfläche bin ich noch nicht 100%ig sicher.

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            #6
            Einzig mit der Verkehrsfläche bin ich noch nicht 100%ig sicher.
            Ob 1/6 zutrifft, ergibt sich ebenfalls aus dem Kaufvertrag, zu dem es sicher auch eine Eintragungsbekanntmachung nach § 55 GBO gibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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