Grundsteuer für Ackerland in RLP. Ich habe 4 kleine Äcker in RLP. Sie sind nicht verpachtet (liegen brach) und sind mit unterschiedlicher Nutzung und versch. Flurstücken in der Ausfüllhilfe angegeben. Es gibt nur 1 Aktenzeichen. Mach ich jetzt 4 Erklärungen mit dem selben AZ? Unterschiedliche Nutzungsarten kann ich ja nicht zusammen zählem.
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Grundsteuer: 4 kleine Äcker, 1 Aktenzeichen
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Auf Deine andere Frage hatte ich schon geschrieben:
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenHier im Forum kannst Du keine Grundsteuererklärung machen. Ich unterstelle mal, dass Du Mein Elster verwendest, und verschiebe den Thread in das dazugehörige Unterforum.
Wie auch Deine letzte Frage, werde ich auch diese wieder umbenennen. Achte bitte auch auf einen Titel, der dem Leser schon vor dem Lesen der eigentlichen Frage einen Hinweis auf die Thematik gibt.
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Es gibt nur 1 Aktenzeichen. Mach ich jetzt 4 Erklärungen mit dem selben AZ? Unterschiedliche Nutzungsarten kann ich ja nicht zusammen zählem.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke habs gefunden. Noch ne Frage. Diese 4 Äcker hatten bei Erbantritt die Nutzung " Landwirtschaftliche Nutzung". Nun ist da Obstbau+Freiland und Forstwirtschaft und Landw.Nutzung. Ändert das das Finanzamt? Auf Grund von was ? Muss ich diese Klassifizierungen übernehmen, oder kann ich das ändern?
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Muss ich diese Klassifizierungen übernehmen, oder kann ich das ändern?Freundliche Grüße
Charlie24
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Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Margit Beitrag anzeigenwenn ich sowieso Nirgends etwas ändern kann/darf, stellt sich mir die Frage: wozu das Ganze. Dann hätten sie doch gleich die vorhandenen Daten für die Grundsteuer nehmen können.
diese Frage stellen sich viele die eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, aber das kann das Anwenderforum hier nicht klären.
Es gibt die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben und der Steuerpflichtige gibt die Daten und das Finanzamt überprüft sie.
Tschüß
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das sich Etliche diese Sinnfrage stellen ist mir zu Ohren gekommen. Die Steuerpflicht ist auch okay, aber etwas Falsches bestätigen zu müssen, liegt mir nicht. Ich habe beim Finanzamt und einem Katasteramt angerufen und die "beste" Antwort war: " Gute Frage. Ich hab keine Ahnung und kann auch nicht nachsehen, da mein Rechner gerade abgestürzt ist." Armes Deutschland!
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Hier in Bayern kann man die Katastereinträge online abrufen, vom Finanzamt haben wir dazu nichts bekommen. In dem Infoschreiben,
das ich bekommen habe, fehlte einerseits eine Flurstücksnummer, andererseits war ein Flurstück aufgeführt, das ich bereits 2016 verkauft
hatte. Insoweit macht die Einreichung von Erklärungen durch die Steuerpflichtigen durchaus Sinn.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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