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Grundsteuererklärung BW - Fehler bei m²-Anteile

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    Grundsteuererklärung BW - Fehler bei m²-Anteile

    Hallo,
    ich sitze an der Grundsteuer für ein Miethaus mit 5 Wohnungen. Hierzu gibt es eine Teilungserklärung. Also 5 Eigentumswohnungen.
    Die Flurstückgrösse beträgt 677qm. Wenn ich bei Zähler und Nenner nun die Anteile mit Zähler und Nenner eingeben möchte kommt eine Fehlermeldung, dass dies von der Größe nicht passt.
    Die Wohnungen wurden ja nicht nach der Flurstückgrösse berechnet sondern nach der Nutzungsfläche. Kann mir jemand helfen?

    #2
    Zitat von Kaste21 Beitrag anzeigen
    Die Wohnungen wurden ja nicht nach der Flurstückgrösse berechnet sondern nach der Nutzungsfläche.
    Aber der auf die wirtschaftliche Einheit entfallende Grund und Boden.

    Mehr kann man nicht sagen, wir wissen ja noch nicht einmal das Bundesland.
    Und wenn nach dem Namen des Themas gefragt wird, ist nicht der Username gefragt.

    Kommentar


      #3
      ... und die Wohnungen wurden auf der Grundlage von 389qm geteilt. Wenn ich nun die Anteile in 10000 eingebe passt es nicht,
      Was sind die 389 m² ? Die Gesamtwohnfläche ? Die Teilungserklärung enthält die Miteigentumsanteile am Flurstück. Auf dieser Basis

      müssen die m²-Anteile am Flurstück berechnet werden. Die Wohnfläche kommt in der Berechnung nicht vor und spielt in BW sowieso keine Rolle.

      Bitte den Titel des Themas ändern !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Kaste21
        Wenn ich nun die Anteile in 10000 eingebe passt es nicht, da vorher ja nach der Flurstückgrösse gefragt wird und das sind dann ja die 677.
        Wenn dein Miteigentumsanteil x/10.000 ist, gehören dir 677 * x/10.000 qm Grund und Boden. Wie groß die Wohnung ist, ist in BW irrelevant.

        Kommentar

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