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2 Eigentümer 1 Anwesen. Welches Eigentumsverhältnis & welcher Anteil?

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    2 Eigentümer 1 Anwesen. Welches Eigentumsverhältnis & welcher Anteil?

    Guten Abend allerseits,

    ich bin gerade dabei, die Grundsteuererklärung für ein Anwesen zu machen, welches mir zu 84 Prozent gehört. Darunter fallen 3 Eigentumswohnungen, ein Geschäftsraum, sowie mein Anteil an der Grundstücksfläche. Meinem Onkel gehören die restlichen 16 Prozent des Anwesen bzw. eine Eigentumswohnung inklusive prozentualem Grundstücksanteil.

    Meine erste Frage wäre, ob ich nun unter Eigentumsverhältnis "Alleineigentum einer natürlichen Person" oder etwas anderes angeben muß? Wenn ich jedoch "Alleineigentum" angebe, fordert das System bei Anteil an der wirtschaftlichen Einheit "Zähler: 1 / Nenner: 1" anzugeben. Aber wie gesagt gehört mir ja nicht das ganze Grundstück und um eine Grundstücksgemeinschaft dürfte es sich meines Erachtens auch nicht handeln, sondern vielmehr eine "Eigentümergemeinschaft" (oder)? Diese Option steht jedoch gar nicht zur Auswahl.

    2. Unter Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens steht bezüglich zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil "84" bei Zähler und "100" bei Nenner. Ist das korrekt?

    Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfe!

    LG Raphael

    #2
    Wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte : ) Vielen Dank!

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      #3
      Wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte :
      Bei den von dir geschilderten Besitzverhältnissen muss es ja mehrere Aktenzeichen geben. Jedes Wohnungseigentum ist

      eine eigene wirtschaftliche Einheit, die für sich erklärt werden muss, das gilt auch für Teileigentum.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich teile absolut die Meinung von Charlie24. Denn nach deiner Schilderung müsstest du eigentlich 3-4 Aktenzeichen haben sowie dein Onkel ein Aktenzeichen, der ja eine eigene Erklärung abgeben muss. Das müsste sich aus den bisherigen Grundsteuerbescheiden ergeben, oder? Wenn du weitere Fragen hast, geb bitte das Bundesland an, damit gezielt geholfen werden kann, danke.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          • Bayern.
          • Ja, mein Onkel wird eine eigene Erklärung abgeben.
          • Ich habe vom Grundbuchamt drei Bestandsblätter vorliegen und ich muß doch in meiner Grundsteuererklärung die betreffenden Einheiten aufzählen. Also in meinem Falle sind das wie gesagt drei Wohnungen und ein Geschäftsraum.
          • Die Hauptfrage ist ja, was ich unter Punkt '1 / Eigentumsverhältnis' angeben muß? Sorry, falls ich auf dem Schlauch stehen und evtl. Eure Antworten nicht richtig verstanden haben sollte!? Muß ich da 'Alleineigentum' und unter 30 / Anteil an der wirtschaftlichen Einheit "Zähler 1 und Nenner 1" angeben, auch wenn das Anwesen nicht komplett mir gehört, sondern nur zu 84 Prozent? (Wie gesagt gehört meinem Onkel die vierte Wohnung im Haus, inkl. Grundstücksanteil)

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            #6
            Wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt, hat dir dein Finanzamt für jede ein Infoschreiben mit Aktenzeichen geschickt.

            Für jedes Aktenzeichen muss eine eigene Erklärung erstellt werden, das sind schon mal 3 Erklärungen für die Wohnungen.

            Wenn du Alleineigentümer der jeweiligen ETW bist, ist in Zeile 30 des Hauptvordrucks 1 und 1 korrekt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              Für jedes Aktenzeichen muss eine eigene Erklärung erstellt werden, das sind schon mal 3 Erklärungen für die Wohnungen.
              Tatsächlich? Für jede Wohnung extra? Dann verstehe ich aber nicht, was Punkt 20 / Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen bezwecken soll, der somit ja - meinem Verständnis nach zumindest - irrelevant wäre, wenn nicht mal Wohnungen, geschweige denn"Gebäude(teile)" zusammen gelistet werden dürfen!? Außerdem müssen ja dann beispielsweise auch Vermieter*innen eines Plattenbaus mit meinetwegen 20, 30, 40 Wohnungen entsprechend viele Erklärungen abgeben? Schwer vorstellbar. Aber wenn du das sagst.

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                #8
                Wir reden von Wohnungseigentum und nicht von einem Einfamilienhaus. Ich durfte bei unserem Einfamilienhaus natürlich alle

                Gebäude und Nebengebäude in Zeile 20 ff einzeln aufführen, aber jedes Wohnungseigentum ist eine eigene wirtschaftliche Einheit.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen

                Freundliche Grüße
                Charlie24

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