Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Brandenburg Anlage GW3 aber kein Betrieb

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Brandenburg Anlage GW3 aber kein Betrieb

    Hallöchen in die Runde, ich bin jetzt fast durch mit der Grunsteuer bei Elster und es hat auch fast alles geklappt.

    Ich hänge nur an der Anlage bzw an den Unland Grundstücken.

    Ausgangsituation ist das ich eine Privatperson bin mit einem Grundstück mit Gebäude darauf. Zustätzlich besitze ich 3 kleine Äcker die aber brach liegen und nie bewirtschaftet werden, würde bedeuten Unland.
    Wenn ich jetzt aber die Anlage GW3 hinzufüge haut er mir bei GW1 eine Fehlermeldung rein das die Angabe nicht stimmt und ich ja ein Forst/ Landwirtschtlicher Betrieb sein müsste.
    Das bin ich aber nicht.

    Frage wie erfasse ich diese 3 kleinen Äcker die in einem Ort liegen aber nicht auf meinem Hauptgrundstück sind und zu keinem Betrieb gehören.

    #2
    Frage wie erfasse ich diese 3 kleinen Äcker die in einem Ort liegen aber nicht auf meinem Hauptgrundstück sind und zu keinem Betrieb gehören.
    Die musst du in einer eigenen Erklärung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfassen, dafür brauchst du auch ein eigenes Aktenzeichen.

    Forstwirtschaft.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vorgehensweise wenn Aktenzeichen nicht (mehr) zur Nutzungsart passt (NRW)

      Wie ist es, wenn weder der Verpächter noch der Pächter heute noch Landwirte sind, das Flurstück aber nach wie vor ein Aktenzeichen der Land- und Forstwirtschaft hat (erkennbar am Aktenzeichenformat). Muss dann vom Eigentümer zunächst ein Aktenzeichen für ein unbebautes Grundstück beantragt werden? Oder eine Änderung der Nutzungsart erklärt werden? Bei der Eingabe "unbebautes Grundstück" meldet ELSTER jedenfalls "die Nutzungsart passt nicht zum Aktenzeichen".. Oder kann die Grundsteuererklärung trotzdem mit dem "alten" Aktenzeichen abgegeben werden und das FA korrigiert das von amtswegen? Oder ist eine Erklärung für Land- und Fortwirtschaftliches Vermögen abzugeben, obwohl keiner der Beteiligten einen solchen Betrieb hat?
      Zuletzt geändert von Bürger0815; 01.12.2022, 12:32.

      Kommentar


        #4
        Oder kann die Grundsteuererklärung trotzdem mit dem "alten" Aktenzeichen abgegeben werden und das FA korrigiert das von amtswegen?
        Da wird nichts korrigiert. Auch Flächen, die nicht mehr genutzt werden, bleiben Landwirtschaftsflächen, es sei denn, sie würden für bebaubar erklärt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Also nochmal zum Verständniss, ich habe die eigentliche Greundsteuer vom Haus und Hausgrundstück fertig mit GW1 und GW2.

          Um die 3 Unland Grundstücke abzugeben muss ich eine getrennte Grundsteuer machen, also nochmal GW1 mit Name Identnummer usw. und an diese NUR die GW3 anhängen und die 3 Grundstücke einfügen ?

          Somit schicke ich 2 Grundsteuerbescheide ab, beide gehen auch ohne fehler durch das System und könnten verschickt werden.

          Kommentar


            #6
            Hallo Dani84, wie Charly24 schon geschrieben hat, brauchst du auf jeden Fall ein separaten Aktenzeichen für die zweite Erklärung! Ansonsten würde die zweite Erklärung lediglich die erste Erklärung 'überschreiben'. Du musst also beim Finanzamt für die landw. Erklärung unbedingt ein zweites Aktenzeichen anfordern.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar


              #7
              Es sind 3 kleine nicht zusammenhänge Äcker/Flächen, für eine von den dreien hab ich ein Aktenzeichen unter diesem Aktenzeichen kann ich eine neue Erklärung abgeben und die 3 Gründstücke mit Flur usw eingeben ?

              Kommentar


                #8
                Ok, nochmal im Klartext: du brauchst mind. zwei Aktenzeichen, eins für die Erklärung Grundstück mit Wohnhaus und eins für die landw. Flächen. Hast du zwei Aktenzeichen? Dann kannst du alles erledigen, wobei du die 3 kleinen Äcker in einer Erklärung zusammen erklären kannst. Alles klar?
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                Kommentar


                  #9
                  Super alles klar und vielen Dank, dann ist das genauso wie ich es eingetragen habe und dann abschicken würde.

                  Mfg

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X