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Grundsteuer Reihenhaus Garten und Garage

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    Grundsteuer Reihenhaus Garten und Garage

    Hallo Zusammen,
    ich habe mehrere Fragen zur Erstellung der Grundsteuererklärung für ein Reihenhaus (mache diese gerade für meine Eltern)
    1. Muss das Baujahr nicht angegeben werden ? in meiner Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung musste ich dies angeben
    2. Garage; musste ich bei der Eigentumswohnung nochmal irgendwie definieren, bei dem Reihenhaus wird dies nicht abgefragt?
    3. Garten; wird auch nicht als solcher definiert?

    Ich hoffe jemand kann mir helfen

    #2
    Welches Bundesland ? Ohne Angaben dazu können die Fragen nicht präzise beantwortet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bundesland ist NRW

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        #4
        Da wird aber in der Anlage Grundstück (GW2) unter 5 - Angaben zum Ertragswert sowohl nach dem Baujahr wie nach der Anzahl der Garagenstellplätze

        gefragt. Bei einem Reihenhaus muss man vorab klären, ob es ein Einfamilienhaus (auf eigenem Flurstück) oder Wohnungseigentum ist

        Nach einem Garten wird nicht explizit gefragt. Man erklärt seinen m²-Anteil am Grund und Boden, der auch einen Garten beinhalten kann.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          D.h. unter dieser Frage : Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks

          muss ich die Gesamt fläche vom Haus, Garten und Garage zusammenrechnen?

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            #6
            muss ich die Gesamt fläche vom Haus, Garten und Garage zusammenrechnen?
            Wenn das alles verschiedene Flurstücke sind und für alle Flurstücke der gleiche Bodenrichtwert gilt, muss man für

            alle Flurstücke in Zeile 11 von GW1 jeweils 1 - erste Fläche auswählen und die m² für die Zeile 4 von GW2 addieren.

            Bitte aber beachten, dass auch bei Reihenhäusern, die Einfamilienhäuser sind, Garagen oft in Form von Garagenhöfen

            errichtet wurden, wo man dann nur einen Miteigentumsanteil am Flurstück des Garagenhofes hat. Da gibt es dann in

            Zeile 11 von GW1 bei den Flurstücken unterschiedliche Zähler und Nenner.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              es sind alles eingene Flurstücke. Es gibt nur Zähler

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                #8
                Anschlussfrage (für Baden-Württemberg):

                Mein Grundstück umfasst zwei 2 Teilflächen
                1.1. 181qm - baureifes Land EFH - Bodenrichtwert 600,00€
                1.2. 76qm - private Grünfläche - Bodenrichtwert 10,00€

                Der zweite Teil ist baurechtlich Außengelände, wo nichts gebaut werden darf, nicht mal eine Mauer.

                Im Grundbuch ist jedoch nur ein Flurstück angegeben mit der Gesamtfläche 257.
                Das lokale Finanzamt behauptet, ich müsse die Gesamtfläche 257 und den Bodenrichtwert 600,00€ angeben.

                Ich kann das Formular zum Ausfüllen noch nicht öffnen, weil ich noch auf den Brief mit dem Aktivierungscode warten muss.
                Aber wenn es soweit ist: Kann ich auf eigene Faust die zwei Teilgrundstücke eintragen, oder zwingt mich die eine Flurnummer zu einer Gesamtangabe?
                Und wann/wo kann ich darauf aufmerksam machen, dass die beiden Teile krass unterschiedliche Bodenrichtwerte haben?

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                  #9
                  In GW 2 bekomme ich wg. der Art des Grundstücks weiterhin Fehler.
                  Gleichzeitig die Bemerkung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.",

                  (nebenbei-ich finde das alles überhaupt nicht entspannend"

                  Kommentar


                    #10
                    Gleichzeitig die Bemerkung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.",
                    Die darf man bei einem Reihenhaus auch nicht machen, die Bewertung erfolgt zum Ertragswert, gleich ob Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum.

                    es sind alles eingene Flurstücke. Es gibt nur Zähler
                    Das sagt doch nichts darüber aus, ob der Anteil der wirtschaftlichen Einheit immer 100%, also Zähler und Nenner jeweils 1 sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Anschlussfrage (für Baden-Württemberg):
                      Die Frage passt nicht zu dem hier behandelten Thema. Deshalb nur soviel: In BW können in Zeile 3 von GW2 zwei Teilflächen

                      mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten erfasst werden. In GW1 muss man dann in Zeile 11 ganz unten 3 - beiden Flächen

                      auswählen. Erklärungstechnisch also kein Problem !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Charlie24 Ganz vielen Dank für die Hilfe. Ich bin denke ich jetzt mit allem durch. Und ich wünsche schon mal besinnliche Weihnachten

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                          #13
                          Charlie24 Auch von mir vielen Dank. Großartig, wie viel Zeit Du investierst, um anderen hier zu helfen!
                          Und sorry; ich dachte, meine Frage passt zum Thema Reihenhaus mit Garten (und unterschiedlichen Bodenrichtwerten).
                          Hast Du für mich bitte ein Link zu einem besser passenden Thread? Diesen hier habe ich gefunden:
                          https://forum.elster.de/anwenderforu...ck-angegebenen

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                            #14
                            Am einfachsten ist es, ein neues Thema zu eröffnen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen

                            Anderes Bundesland, zwei Bodenrichtwerte bei nur 1 Flurstück, das hat alles nichts mit einem Reihenhaus mit Garten und Garage in NRW zu tun.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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