ich finde nirgendwo das Formular für Belegnachreichung. Der Link, der angezeigt wird, wenn ich nach dem Begriff suche, ist tot. Und die supertolle Chat-KI weiß überhaupt nicht, was ich von ihr will. Was muss ich also tun, wenn ich Belege über Elster nachreichen will?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Formular für Belegnachreichung
Einklappen
X
-
Normalerweise muss man nur das Formular aufrufen: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
Wenn das bei dir nicht funktioniert, dann hast du entweder ein altes Zertifikat auf die persönliche Steuernummer oder
ein Problem mit dem BrowserFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Vielen Dank schon mal, Charlie. Es funktioniert bei mir tatsächlich nicht, ich lande mit dem Link auf "Seite nicht gefunden". Das Zertifikat ist von 2021 und beim Einloggen gibt es damit keine Probleme. Heißt das nicht, dass es das korrekte Zertifikat ist?
Das Verwenden eines anderen Browsers schafft auch keine Abhilfe.
Was könnte das Problem sein?
Zuletzt geändert von fluxberg; 29.11.2022, 12:23.
Kommentar
-
Das Zertifikat ist von 2021 und beim Einloggen gibt es damit keine Probleme. Also ist es der Browser ...?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Heißt das, ich muss ein neues beantragen oder so?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar