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Eigenes Haus auf Bruchteilgrundstück

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    Eigenes Haus auf Bruchteilgrundstück

    Hallo. Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses ( baugenehmigt als Anbau, Grundstück 1017 qm ). Das Haus gehört mir allein. Das gesamte Grundstück, 17.300 qm, ( ruhender land-und forstwirtschaftlicher Betrieb ) gehört mir jedoch nur zu 1/17. Grenzen sind nicht entsprechend ausgemessen und im Kataster erfasst. Ich habe vom Finanzamt zwei Schreiben mit zwei verschiedenen Aktenzeichen bekommen. Beide bezeichnen das gleiche Flurstück. Wie muss ich denn nun verfahren ?

    Danke für jede Antwort.

    #2
    Ach so, ich wohne in Niedersachsen.

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      #3
      Die Sachlage ist ein wenig unklar. Du hast also ein Haus und dafür ein Anteil von 1/17 (also 1.017m²) an dem großen Grundstück von 17.300m². Die Grenzen interessieren nicht. Dafür hast ein Aktenzeichen und kannst eine Erklärung mit GW1 und GW2 machen.

      Das 2. Aktenzeichen ist dann wahrscheinlich für die restliche Grundstücksfläche gedacht und dort muss eine Erklärung mit GW1 und GW3 erfolgen.

      Soweit meine Einschätzung, aber du solltest dich im Zweifel an das Finanzamt wenden.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Danke für die Antwort. Ich glaube auch, ich wende mich mal an das Finanzamt. Ich könnte mir vorstellen, dass das Schreiben mit Akz 2 eine Kopie des Schreibens an meinen Nachbarn und Grundstücksmiteigentümer ist. Sein Name stand jedenfalls auch als Empfänger im Anschreiben, allerdings unter meiner Anschrift ( er Hausnummer 3, ich Hausnummer 3a , das Schreiben ging an 3a ) Somit müsste er evtl. diese Steuererklärung für Akz 2 erstellen und mich darin mit meinem Anteil eintragen. Oder halt ich und dann ihn dort entsprechend mit eintragen. Dann würde mein Grundstücksanteil aber in zwei Erklärungen mit zwei verschiedenen Akz. auftauchen. Und das ist mir eben rätselhaft.

        Na, mal schaun, was das Amt meint...

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          #5
          Dann würde mein Grundstücksanteil aber in zwei Erklärungen mit zwei verschiedenen Akz. auftauchen. Und das ist mir eben rätselhaft.
          Das ist sicher nicht gewollt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Moin !

            Nochmals zu meiner Frage oben. Zu meinem Grundstücksanteil von 1/17 habe ich nun eine Erklärung mit GW1 und GW2 erstellt. Das Haus als Sondereigentum gehört mir ja alleine und ich habe die Wohnfläche somit komplett mit 120 m2 angegeben. Garage, Carport und Gartenhaus sind jeweils unter 50 m2. Diese habe ich aufgeführt, aber jeweils mit 0 m2 angegeben. Soweit okay oder ?

            Der Landwirtschaftliche Betrieb ( Aktenzeichen 2 ) umfasst also komplett die 17.300 m2. Sie teilen sich auf in 3320 m2 Nebenfläche ( Gebäude und Freifläche ), 3500 m2 Holzung und 10480 m2 Acker- und Grünland. Die Landwirtschaft wird nicht mehr selbst betrieben ( Ackerland verpachtet, Wald Eigennutzung ). Gebäude werden nur privat genutzt, als Abstellräume usw. ).

            Wird hier jetzt nur noch die Fläche für landwirtschaftliche (10480 m2) und forstwirtschaftliche Nutzung angegeben ( 3500 m2 ) ? Wie wird die Nebenfläche angegeben ?

            Oder muss ich in der ersten Erklärung ( für Grundstück und Wohnhaus nur 1/17 der Nebenfläche ( also Gebäude- und Freifläche von 3320 m2 angeben , statt der kompletten Fläche von 17.300 m2 )

            Sonst würde ich in Erklärung 1 doch für 1/17 des gesamten Grundstücks berechnet bekommen und in Erklärung 2 nochmals 1/17 , hier aber nur der land- und forstwirtschaftlichen Fläche ?

            Fragen über Fragen...

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              #7
              Zusatz: Muss also die gesamte angegebene Fläche aus Erklärung 1 und 2 zusammengetechnet 17.300 m2 ergeben, wovon ich dann Eigentümer von 1/17 bin ?

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                #8
                Aktenzeichen 1: Grundstücksgröße 17300m² Grundstücksanteil 1/17 = 1017m² als Alleineigentümer. Zur Garage und den Nebengebäuden sh. nachfolgenden Sceenshot aus der offiziellen Ausfüllhilfe für NDS:

                grafik.png

                Aktenzeichen 2: Grundstücksgröße 17300m² Grundstücksanteil 16/17 = 16282m². Eigentümer wahrscheinlich eine Bruchteil-/ oder Erbengemeinschaft. Empfänger des Anschreibens war namentlich dein Nachbar, also ist er beim Finanzamt als Empfänger und Ansprechpartner hinterlegt und sollte auch die Erklärung machen. Übrigens: wenn du seine Post öffnest, dann machst du dich wegen Verletzung des Postgeheimnisses strafbar. Also vorsicht. Zu diesem Aktenzeichen schreibe ich gleich noch etwas.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Zum Aktenzeichen 2: Grundstücksgröße 17300m² Grundstücksanteil 16/17 = 16282m², davon landwirtschaftliche Nutzung 10480m² und forstwirtschatliche Nutzung 3500m². 16282 - 10480 - 3500 = 2302m² Rest, der hier als Hofstelle deklariert werden kann. Es fehl in der Gesamtrechnung (AZ 1 + 2) genau 1m², der wegen der Abrunden zustande kommt, was aber zu vernachlässigen ist.
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                    #10
                    Aber vielleicht schaut sich das nochmal ein ausgewiesener Experte wie z.B. Charly24 an und kann meine Aussagen bestätigen bzw. korrigieren. ;-)
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                      #11
                      Unser Nachbar, dem 16/17 gehören hat ebenfalls ein eigenes Anschreiben bekommen, mit einem weiteren, also dann dritten unterschiedlichen Aktenzeichen. Mein eigenes Anschreiben enthielt den Namen von mir und den Namen meines Nachbarn. Es enthielt meine Adresse, war somit direkt an mich gerichtet. In dem Anschreiben werde ich als Mitigentümer eines Landwirtschaftlichen Betriebes mit Angabe des Flurstückes aufgeführt.

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