Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Sachsen Wohnungsfläche bzw. Flurstückfläche

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Sachsen Wohnungsfläche bzw. Flurstückfläche

    Hallo zusammen,
    ich habe bis dato einen Beitrag zu dem Thema gefunden, der mich aber leider nicht weiterbringt. Ich habe die Grundsteuererklärung für eine Wohnung in Dresden nach Anleitung erstellt. Beim Prüfen kommt folgende Fehlermeldung: Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens.......
    Das gesamte Flurstück hat eine Größe von 3298 qm, meine Wohnung hat 25,85 qm, mein Miteigentumsanteil lt. Grundbuch beträgt 129/10000
    Ich habe schon versucht die Wohungsgröße mit 25 und wahlweise 26 qm anzugeben. Nimmt Elster beides nicht an. Rein rechnerisch müsste ich vermutlich die Fläche mit Nachkommastellen angeben, aber das funktioniert ja auch nicht... Und würde auch wiederum nicht wirklich stimmen.
    Wo stelle ich mich zu blöd an?

    #2
    Wo stelle ich mich zu blöd an?
    Nach Anleitung muss der m²-Anteil am Grund und Boden auf Basis der Miteigentumsanteile am Flurstück berechnet werden.

    Nach deinen Angaben wären das abgerundet 42 m². https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie, herzlichen Dank! Über die 42 qm bin ich vorhin auch kurz "gestolpert" und dachte mir aber, daß Bruchrechnen vielleicht schon zu lange her ist bei mir.... Da müsste ich jetzt direkt nochmal in die alten Kaufverträge schauen, ob mir da irgendwelche Aufenthaltsräume o.ä. zugeschlagen werden? (Ist ein Pflegeappartement)...Weil die Wohnung selber ist tatsächlich nicht größer..lg Susanne

      Kommentar


        #4
        Der Eintrag auf GW2 zu "Fläche des Grundstücks" hat NICHTS mit der Fläche deiner Wohnung zu tun.
        Das ist dein rechnerischer Anteil am Flurstück.

        Die Fehlermeldung im Detail:

        Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen
        ==> dein Flurstück hat
        3298 qm

        multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil
        ==> dein Miteigentumsanteil am Flurstück beträgt
        129/10000

        entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens......
        ==> Gesamtes Flurstück von 3298qm
        mulitpliziert mit dem Anteil von 129/10000 = 42,5442 qm ==> abgerundet 42 qm


        Die Wohnfläche ist unter "Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m² anzugeben.

        Gruß
        Sepp

        Kommentar


          #5
          Aaaaaaa!!!!!!!!! Jetzt hab ich es kapiert ! Vielen Dank an euch beide :-) Dann habe ich bei den Wohnungen die korrekte Wohnfläche drin.. Weißt Du zufällig ob da kaufmännisch gerundet wird oder immer abgerundet?

          Kommentar


            #6
            Weißt Du zufällig ob da kaufmännisch gerundet wird oder immer abgerundet?
            Wir haben bisher immer abgerundet bzw. die Nachkommastellen entfallen lassen. In einigen Bundesländern ist die Abrundung auf volle m²

            ausdrücklich geregelt, im Bundesrecht nicht. Im Steuerrecht ist es aber üblich, zu seinen Gunsten zu runden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Servus Charlie, in Bayern ist das tatsächlich so angegeben. Nachkommastellen nimmt Elster eh nicht. Für Sachsen hatte ich nichts dazu gesehen, werde aber dann auch abrunden. Danke nochmal. Jetzt kann ich vermutlich endlich fertigmachen :-) Grüße Susanne

              Kommentar

              Lädt...
              X