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    Werkstudentin Angabe

    Hallo,

    ich mache meine Steuererklärung und meine Situation ist folgende:

    Januar-September 2021: Werkstudentin, insgesamt ~6.700€ brutto, davon keine Lohnsteuer

    Oktober-Dezember 2021: Arbeitnehmerin, insgesamt 6.000€ brutto, davon ~490€ Lohnsteuer

    Wo gebe ich den Verdienst als Werkstudentin an?
    Bei Minijobs oder bei den normalen Angaben zum Lohn? Oder ganz woanders?

    Da stehe ich gerade auf dem Schlauch. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

    Liebe Grüße,
    Dinah
    Zuletzt geändert von Dinah673; 30.11.2022, 15:49.

    #2
    Hast Du für beide Arbeitsverhältnisse Lohnsteuerbescheinigungen ? Falls ja, dann Beide ganz normal in Anlage N.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Januar-September 2021: Werkstudentin, insgesamt ~6.700€ brutto, davon keine Lohnsteuer
      Da auf Lohnsteuerklasse gearbeitet wurde, ist das ganz normal in der Anlage N zu erfassen, nur pauschal versteuerte

      Minijobs würden nicht in die Steuererklärung gehören. Dein Brutto lag ja über der Minijobgrenze.

      Man erfasst die Lohnsteuerbescheinigungen einzeln. Eventuell angefallene Sozialversicherungsbeiträge muss man

      für die Anlage Vorsorgeaufwand extern addieren oder du nutzt den Bescheinigungsabruf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Hast Du für beide Arbeitsverhältnisse Lohnsteuerbescheinigungen ? Falls ja, dann Beide ganz normal in Anlage N.
        Ja ich habe für beide Arbeitsverhältnisse Lohnsteuerbescheinigungen!

        danke für die Antwort!

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Da auf Lohnsteuerklasse gearbeitet wurde, ist das ganz normal in der Anlage N zu erfassen, nur pauschal versteuerte

          Minijobs würden nicht in die Steuererklärung gehören. Dein Brutto lag ja über der Minijobgrenze.

          Man erfasst die Lohnsteuerbescheinigungen einzeln. Eventuell angefallene Sozialversicherungsbeiträge muss man

          für die Anlage Vorsorgeaufwand extern addieren oder du nutzt den Bescheinigungsabruf.
          Danke für die Antwort!

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