Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer (Hessen) - Ein Ehepartner verstorben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer (Hessen) - Ein Ehepartner verstorben

    Hallo,
    ich bin mir nicht ganz sicher welche Form ich bei den Eigentumsverhältnissen angeben muss.
    Das Grundstück gehörte mal meinen Großeltern zu je 50%. Mein Großvater war (vor längerem schon) verstorben.
    Somit gehörten meiner Großmutter weiterhin 50% + 25% (50 % aus dem Erbteil). Die restlichen 25 % gehören nun meiner Mutter und meinem Onkel.
    Ist in diesem Fall der Punkt Erbengemeinschaft zu wählen oder Bruchteilsgemeinschaft? Der Erbengemeinschaft gehören ja schließlich nur 50 %.

    #2
    Ist in diesem Fall der Punkt Erbengemeinschaft zu wählen oder Bruchteilsgemeinschaft?
    Es ist Ist in diesem Fall Bruchteilsgemeinschaft zu wählen. Bei den erweiterten Angaben zum Namen der Gemeinschaft kann man

    angeben, dass an der Gemeinschaft eine Erbengemeinschaft beteiligt ist, was das Finanzamt aber ohnehin weiß.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X