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Grundsteuer By - 3 Aktenzeichen

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    Grundsteuer By - 3 Aktenzeichen

    Hallo,

    Ich hätte eine Frage bzgl. der Grundsteuer in Bayern und folgendes Problem:

    Wir haben ein Grundstück mit 7534m².

    2.897 m² Fläche gemischter Nutzung - darunter fallen 2 Einfamilienhäuser, die alte Scheune damals Hofstelle und eine Halle die gewerblich genutzt wird; 3.123 m² Grünland - eine Wiese die verpachtet ist und 1.514 m² Unkultivierte Fläche - der Garten und die Einfahrt.

    Ich habe auch drei Aktenzeichen bekommen - eine für die land- und Forstwirtschaft, eine für die Halle und eine für die Wohnhäuser.

    Unter dem Aktenzeichen der Halle habe ich die den wirtschaftlichen Zähler und Nenner so eingetragen:
    die Halle hat 50 m² und ist somit mein Zähler und da die Halle unter die Fläche gemischter Nutzung von 2.897 m² befindet ist das mein Nenner. Ist das so korrekt?

    Unter dem Aktenzeichen für die Wohnhäuser habe ich die Anlage Grundstück ausgefüllt, muss ich hier die Gesamtfläche von 7534m² angeben oder auch nur die 2897m² für die Fläche gemischter Nutzung, und was wäre in diesem Fall zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Zähler und Nenner?

    Unter dem Aktenzeichen der Land- und Forstwirtschaft habe ich die Gesamte fläche von 7534m² angegeben. Die Wiese habe ich mit der Ertragsmesszahl mit den m² angegeben. Wie kann ich hier die Hofstelle noch angeben? Bzw. wie kann ich die Scheune noch als Gebäude erfassen?

    Ich hoffe ich konnte mein Problem ansatzweiße gut beschreiben und Sie können mir eventuell weiterhelfen.

    #2
    Ich habe die Fragen in ein neues Thema verschoben. Mit den BRW in NRW hat das ja wirklich nichts zu tun.

    Antworten gibt es es aber erst morgen, heute ist mir das zu spät.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank schon mal dafür und für die Bemühungen :-)

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        #4
        die Halle hat 50 m² und ist somit mein Zähler und da die Halle unter die Fläche gemischter Nutzung von 2.897 m² befindet ist das mein Nenner. Ist das so korrekt?
        Die Halle hat doch sicher auch eine Zufahrt ? Meines Erachtens muss man den Umgriff mit einbeziehen und sollte das nicht nur auf die Nutzfläche beschränken.

        Die Flurstücksflächen, die du der Halle und der Scheune zuordnest, musst du von der Fläche der Wohnhäuser abziehen. Wenn das z. B. 500 m³ sind, wäre der Zähler

        für die Wohnhäuser in Zeile 6 der Anlage Grundstück dann mindestens 2397, der Nenner ist immer 7534, das gilt auch für die Halle.

        Die Hofflächen, auf der die Scheune steht, darfst du unter den Bedingungen von Art. 9 Abs. 1 BayGrStG als Hofstelle ausweisen.

        Eine Erfassung der Gebäudeflächen der Scheune ist nicht vorgesehen. https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true

        Die 1514 m² unkultivierte Fläche wird man bei einer Nutzung als Garten für die Wohnhäuser nicht der Landwirtschaft zuordnen können,

        Erwerbsgartenbau ist es ja wohl nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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