Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ESt das erstemal mit kind und unverheiratet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ESt das erstemal mit kind und unverheiratet

    hallo zusammen,

    habe versucht meine est zu machen für das jahr 2021, nun habe ich gedacht ich wäre fertig allerdings treten diese Fehler


    Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die bei Zusammenveranlagung der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von Person A auf Person B übertragen wurde. Diese Angaben gelten nur für miteinander verheiratete / eine Lebenspartnerschaft führende Eltern, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt gelebt haben, es handelt sich jedoch nicht um eine Zusammenveranlagung.
    • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
    2 nur bei zusammenveranlagung

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei den Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen wurden Angaben zu Kindern getätigt. Es wurden aber weder bei der steuerpflichtigen Person / beim Ehemann / Person A noch bei der Ehefrau / Person B Angaben zur Art der Begünstigung bei Riester-Verträgen gemacht.
    • Anlage AV
    2 Berechnungsgrundlage


    auf.
    weiss jemand wie ich diese behebe?

    mein freund und ich sind unverheiratet und haben seit 2021 eine tochter.

    desweiteren habe ich noch eine frage zum kindergeld können wir dieses auf beide erklärungen aufteilen oder steht nur mir dieses zu (geld ging auch auf mein konto)

    LG anja

    #2
    Jeder von Euch beiden hat Anspruch auf das halbe Kindergeld, es sei denn, es würde einer von Euch seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

    Eventuell hast Du auf Seite 3 der Anlage AV Angaben gemacht, die nur bei Zusammenveranlagung möglich sind. Die Angaben zur Begünstigung sind auf Seite 2 der Anlage AV zu machen.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.12.2022, 13:02.

    Kommentar


      #3
      Jeder von Euch beiden hat Anspruch auf die halbe Kinderzulage, es sei denn, es würde einer von Euch seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
      Gemeint ist wohl richtig der halbe Kindergeldanspruch. Die Kinderzulage bei Riester steht grundsätzlich der Mutter zu.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Gemeint ist wohl richtig der halbe Kindergeldanspruch.
        Huch, ja, Du hast Recht! Ich berichtige das.

        Kommentar


          #5
          Hallo anja0901,
          schau mal die Seite 3 deine Angaben nach.
          Du darfst nicht in Zeile 16 bis 18 eintragen sondern in Zeile 19 oder 20.

          Tschüß

          Kommentar

          Lädt...
          X