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Vollmacht ohne Vollmachtsvermutung für Angehörige nach § 15 AO

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    Vollmacht ohne Vollmachtsvermutung für Angehörige nach § 15 AO

    Hallo ELSTER-Team,

    ich habe mich als Vollmachtnehmer für Angehörige nach § 15 AO registriert. Als Vollmachtgeber war eine Person bereits aktiv und eine weitere Person inaktiv.

    Nach dem Release von MeinELSTER am 30.11. habe ich über die Funktion 'Änderung der Vollmachtnehmeradressdaten' versucht, meine Vollmacht hinsichtlich der 'Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben' zu erweitern. Das hat dazu geführt, dass sich die 'Vollmachtnehmersicht' inaktiv geschaltet hat und ich weder die aktiven noch inaktiven Vollmachtgeber einsehen konnte.

    Ich habe dann meine Registrierung als Vollmachtnehmer widerrufen, um das ganze Prozedere noch einmal durchzuführen.

    Im Anschluss habe ich mich erneut als Vollmachtnehmer registriert. Ich erhalte aktuell keinerlei Mitteilungen über den Status im Posteingang und kann auch keine Vollmachtgeber anlegen.

    Irgendetwas scheint nicht zu funktionieren oder ich mache etwas falsch. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie der Status meiner Registrierung als Vollmachtnehmer ist und was ich machen soll, um die Vollmachten korrekt in MeinELSTER zu hinterlegen?!


    Viele Grüße



    #2
    Zitat von MAK Beitrag anzeigen
    Hallo ELSTER-Team,

    ...

    Irgendetwas scheint nicht zu funktionieren oder ich mache etwas falsch. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie der Status meiner Registrierung als Vollmachtnehmer ist und was ich machen soll, um die Vollmachten korrekt in MeinELSTER zu hinterlegen?!
    Hier ist kein Elster Team, sondern nur Anwender.

    Für Bugs würde ich die Hotline kontaktieren, für den Status von Einträgen das zuständige FA.

    Ich kann mich nicht erinnern, wann hier jemals im Forum die Verwaltung von Vollmachten Thema war.

    Kommentar


      #3
      Ich kann mich nicht erinnern, wann hier jemals im Forum die Verwaltung von Vollmachten Thema war.
      Die Funktion scheint einigermaßen neu zu sein. Ich habe jetzt mal in der Hilfe gelesen, aber so richtig schlau bin ich auf Anhieb auch nicht geworden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo multi,

        danke für die Info. Da bin ich wohl tatsächlich falsch und versuche mein Glück mal bei der Hotline...


        Viele Grüße

        Kommentar

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