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Steuerliche Erfassung für Einzelunternehmen

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    Steuerliche Erfassung für Einzelunternehmen

    Guten Tag,

    ich bin aktuell am ausfüllen der steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen. Bei den Angaben zum Unternehmen, "Beginn der Tätigkeit (Inlusive Vorbereitungshandlungen)" habe ich eine Frage. Kann ich hier auch das Gründungsdatum verwenden oder welche Auswirkungen hat das Feld 73 für spätere Handlungen? Vorweggenommene Betriebsausgaben kann ich ja unabhängig von diesem Datum 3 Jahre Rückwirkend zum Gründungsdatum geltend machen oder?

    Vielen Dank vorab

    #2
    Grundsätzlich sollte inm Feld Beginn der Tätigkeit schon das tatsächliche Datum der Aufnahme dieser Tätigkeit eingetragen werden. Meiner Meinung nach - ich probier's aber jetzt nicht aus - wird dieses Datum auch verwendet um maschinell zu prüfen, ob die Anwendung der Kleinunternehmerregelung möglich ist.

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