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Vergütung medizinische Studienteilnahme - Wo eintragen?

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    Vergütung medizinische Studienteilnahme - Wo eintragen?

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    mein Name ist Thorsten. Ich habe mir im Netz die Finger wund gesucht, bin mit meiner Frage aber nicht weiter gekommen, daher würde ich mich sehr über einen Tipp freuen.

    Ich habe letztes Jahr an einer Corona Studie teilgenommen und dafür einmalig 400 € erhalten. Ich habe div. Gerichtsurteile gefunden, dass der Betrag steuerpflichtig ist, ich habe aber nirgends einen Hinweis gefunden, wo genau ich es eintragen muss. Ein paar Hinweise auf die Anlage SO habe ich gefunden, dass es diese sein könnte. Die Anlage SO war in Elster bei mir aber nicht zu finden. Bei der online Durchsicht des Ausdruckbaren Formulars ist mir auch kein Feld ins Auge gestochen, wo ich es eintragen könnte.

    (Anm. Seit 3 Jahren mache ich meine Steuer mit Wiso Steuer Start, früher mit Elster) - Dort habe ich leider in der Suche auch nichts gefunden und hätte auch keine Anlage SO. Daher würde ich alle Eingaben manuell in Elster übertragen, wenn ich sicher weiß, wo ich die Studienteilnahme hinterlegen muss.

    Ich wäre sehr dankbar für eine Information, wo genau ich die 400 € für 2021 eintragen muss.

    Im Voraus schonmal herzlichen Dank und allen eine besinnliche Weihnachtszeit.

    Viele Grüße

    Thorsten

    #2
    Die Anlage SO war in Elster bei mir aber nicht zu finden.
    Wie man dem Entwurf der Einkommensteuererklärung Anlagen hinzufügt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Es gibt dort den Bereich Leistungen, der könnte passen. Wenn du Arbeitnehmer bist und keine weiteren Einkünfte hattest,

    müssten die 400,00 € steuerfrei bleiben

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Wenn du Arbeitnehmer bist und keine weiteren Einkünfte hattest, müssten die 400,00 € steuerfrei bleiben
      Warum?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Warum?
        § 46 Abs. 3 EStG?

        Kommentar


          #5
          Hallo erstmal vielen Dank für eure Antworten.

          Das Probandenhonorar muss nach meiner Kenntnis ab 256 € voll versteuert werden. Dort wird auch auf den § 22 Nr. 3 EStG

          "Als Grundlage für die Besteuerung wurde vom Finanzamt auf den § 22 Nr. 3 EStG verwiesen. In diesem Paragrafen wird die Steuerpflicht „von Einkünften aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören“ festgeschrieben"

          https://finanzensteuern.de/probanden...ese-einnahmen/

          Könnt ihr mir sagen, ob das mit dem Abschnitt "Leistungen" in der Anlage SO passt?

          Vielen Dank und euch allen ein schönes Wochenende

          Kommentar


            #6
            Die 256€ und 410€ Freigrenzen sind komplett verschiedene Baustellen.
            Ansonsten ist SO immer noch richtig.

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              #7
              Hallo,

              § 46 Abs. 3 EStG?
              Ist mir natürlich bekannt. Ich dachte aber auch eher an die 256 Euro.

              Die 256€ und 410€ Freigrenzen sind komplett verschiedene Baustellen.
              Und wann gilt was? Ich bin mir da immer nicht so sicher.

              Jedenfalls wird eine SO-Leistung von z.B. 300 Euro laut der Berechnung von Elster besteuert.
              Die 410-Euro-Grenze sehe ich eher bei normalen Einkünften (alles, wofür es ein eigenes Formular gibt, die Anlage SO ist hingegen eine Art Auffangbecken für alles andere).
              Das wäre etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit (wenn das Geschäft ruht, dann beibt man schnell mal unter 410 Euro), oder Vermietung (eine Garage etc.).

              Andere Meinungen?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Immer diese Formulierungen in den Gesetzen ...

                In § 46 müssen ja offenbar außerdem noch Arbeitnehmereinkünfte vorhanden sein. Ist das in Deiner Beispielberechnung der Fall gewesen?

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                  #9
                  Jedenfalls wird eine SO-Leistung von z.B. 300 Euro laut der Berechnung von Elster besteuert.
                  Nein, bei Arbeitnehmern wird der Betrag am Ende der Ermittlung beim zu versteuernden Einkommen wieder abgezogen.

                  Das gilt für alle Einkunftsarten mit Ausnahme von Einkünften aus Kapitalvermögen, die bei erfolgreicher Günstigerprüfung der tariflichen Einkommensteuer

                  unterworfen wurden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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