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    grundsteuer bayern

    hallo

    ich würde gerne beim grundsteuerantrag unterlagen zum denkmalschutz mitschicken. zb. aktenzeichen (jpg. word) etc.
    welche möglichkeit besteht da sonst noch, falls es nicht geht, zu kommunizieren?

    mfg

    #2
    Du kannst die Belegnachreichung verwenden: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
    Auch der Sonstigen Nachricht kann man Anlagen beifügen: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

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      #3
      ich würde gerne beim grundsteuerantrag unterlagen zum denkmalschutz mitschicken
      Das ist nicht erforderlich. Die Finanzämter haben Zugriff auf diese Daten. Das gilt sowohl für Einzeldenkmäler wie für Ensembles.

      Hochladen könnte man PDF-Dokumente zwar über die Belegnachreichung, dort lässt sich inzwischen auch ein Aktenzeichen eintragen,

      m. E. ist es aber überflüssig. Die Angaben in der Erklärung reichen vollkommen aus. Die muss man allerdings machen, eine Prüfung

      von amtswegen erfolgt nämlich nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        ich bin gerade dabei in der Anlage Grundstück, den Grund und Boden einzugeben. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und haben eine Grundstücksfläche von ca. 7300qm (Anteil: 5,5/1000). Hinzukommend befindet sich auf dem Grundstück eine Tiefgaragenstellfläche, die sich auch über die komplette Grundstücksfläche von 7.300qm (Anteil: 1/1000) zieht. Sowohl für die Wohn- als auch Tiefgaragenfläche gibt es einen Grundbucheintrag - bei beiden wird eine Fläche von ca. 7300qm angegeben.
        Wenn ich diesbezüglich zwei Einträge mache, dann addiert er jeweils die 7.300qm Fläche zusammen, so dass es 14.000qm sind. Demzufolge müsste ich dann wiederum einen Eintrag erfassen wie groß die gesamte Grundstücksfläche ist (aufgrund der 10.000qm Regelung). Was muss ich hierbei eintragen. Die Gesamtfläche ist doch nur 7.300qm, liegt hierbei ein Softwarefehler vor?

        Vielen Dank vorab.

        VG
        Steffen

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          #5
          Es liegt kein echter Softwarefehler vor. Die 14.600 m² in den Zeilen 6a bzw. 7 der Anlage Grundstück musst du einfach ignorieren.

          Bei den Angaben für Grundstücke über 10.000 m² darf nichts eingetragen werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Okay verstehe! Das heißt, unser Anteil wird trotzdem jeweils von den 7.300qm (5,5/1000 & 1/1000) abgezogen? Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch!

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              #7
              Das heißt, unser Anteil wird trotzdem jeweils von den 7.300qm (5,5/1000 & 1/1000) abgezogen
              Dass das Finanzamt den Anteil am Grund und Boden nach den Angaben in Zeile 6 berechnet, steht doch in der Zeilenerläuterung von Zeile 7.

              Gesamtsumme der Flurstücksfläche(n) in m² (Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke. Der "Zur wirtschaftlichen
              Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Feststellung wird durch das Finanzamt nur der "Zur wirtschaftlichen Einheit
              gehörende Anteil" berücksichtigt.
              (m²)
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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