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Grundsteuererklärung für Vater

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    Grundsteuererklärung für Vater

    Guten Tag liebe Elster-Community.


    Ich möchte für meinen Vater mittels Elster (über mein Elster-Konto) die Grundsteuererklärung abgeben. Er hat momentan keinen Zugang zu Elster.
    Deswegen möchte ich alles für ihn abgeben. Ich komme aus Sachsen.

    Meine Fragen sind dabei:
    Darf ich die Erklärung als Sohn über mein Elster-Konto für ihn abgeben?
    Kann ich mich hierbei im Punkt Empfangsvollmacht eintragen?

    Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Auch falls nicht wünsche ich Ihnen einen schönen Abend
    Zuletzt geändert von BunnyBoo; 02.12.2022, 17:27. Grund: Grundsteuer

    #2
    Zitat von BunnyBoo Beitrag anzeigen
    Darf ich die Erklärung als Sohn über mein Elster-Konto für ihn abgeben?
    Ja, darfst Du.

    Empfangsbevollmächtigte werden meiner Meinung nach bei Gemeinschaften angegeben, denn der Bescheid wird grundsätzlich nur an einen Beteiligten zugestellt. Außerdem ist hier die Angabe eines Steuerberaters möglich.

    Kommentar


      #3
      Darf ich die Erklärung als Sohn über mein Elster-Konto für ihn abgeben?
      Natürlich darfst du das. Als Angehöriger nach § 15 AO darfst du ihm auch helfen. Du musst nur § 87d AO beachten: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html

      Kann ich mich hierbei im Punkt Empfangsvollmacht eintragen?
      Auch das darfst du machen, das musst du aber nicht. Du kannst dich auch nur unter Mitwirkung eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        vielen Dank ihr beiden, für die schnelle Hilfe Charlie24 ... §87 d AO ist insofern für mich relevant, dass ich alle Daten über meinen Vater immer zur Verfügung haben muss und ich mir sicher bin, dass die Angaben richtig sind - stimmt das?

        Kommentar


          #5
          .. und ich mir sicher bin, dass die Angaben richtig sind - stimmt das?
          Was die Angaben zur Person und die Anschrift angeht, hat man ja für gewöhnlich bei den eigenen Eltern kein Problem.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Als Angehöriger nach § 15 AO darfst du ihm auch helfen. Du musst nur § 87d AO beachten: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html
            Sehr interessant! Den §87d AO kannte ich bisher noch nicht. Wo steht das, dass nur Angehörige da dürfen? In §87d wird nur von Dritten gesprochen. Und ist das nicht ein wenig im Widerspruch zum Steuerberatungsgesetz?
            Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 03.12.2022, 09:55.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              In §87d wird nur von Dritten gesprochen. Und ist das nicht ein wenig im Widerspruch zum Steuerberatungsgesetz?
              Nein, § 87d AO regelt nur die Verpflichtungen, die man als Datenübermittler hat, nicht die Frage, ob man Hilfe in Steuersachen leisten darf.

              Das ist bekanntlich im Steuerberatungsgesetz geregelt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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