Grundsteuer für Baden-Württemberg:
Anteiliges Eigentum an Mietshaus: grundfläche des Flurstücks: 1088 qm, Anteil 68,61 von 1000 (Angaben gemäß notariellem Kaufvertrag und bestätigt vom Grundbuchamt), mein Anteil an der Grundfläche 74,64 qm - offenbar im Formular abzurunden auf 74.
Aber: Ich bekomme folgende Fehlermeldung:
"Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."
Frage: Was mache ich verkehrt?
Problem erledigt - lag an was anderem
Anteiliges Eigentum an Mietshaus: grundfläche des Flurstücks: 1088 qm, Anteil 68,61 von 1000 (Angaben gemäß notariellem Kaufvertrag und bestätigt vom Grundbuchamt), mein Anteil an der Grundfläche 74,64 qm - offenbar im Formular abzurunden auf 74.
Aber: Ich bekomme folgende Fehlermeldung:
"Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."
Frage: Was mache ich verkehrt?
Problem erledigt - lag an was anderem