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Grundsteuer Mehrfamilienhaus mit mehreren Grundbucheinträgen (Rheinland-Pfalz)

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    Grundsteuer Mehrfamilienhaus mit mehreren Grundbucheinträgen (Rheinland-Pfalz)

    Wir haben ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten welches zu gleichen Teilen meiner Frau und mir gehört. Zu jeder Wohneinheit gibt es ein eigenes Grundbuchblatt. In JEDEM Grundbuchblatt ist ein entsprechender Miteigenumsanteil (z.B. 135/1000) an dem Grundstück und eine Unterteilung in zwei Flurstücke aufgeführt. Die Flurstücke und deren Größe ist in JEDEM Grundbuchblatt gleich (61qm und 703qm).

    Ich habe zu jeder Wohneinheit ein eigenes Schreiben zur Feststellungerklärung mit eigenem Aktenzeichen erhalten.

    In den vom Finanzamt versendeten Ausfüllhilfen sind folgende Werte angegeben:
    WE01: Flur 4, Flurstück Zähler 257, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 174,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 61
    WE01: Flur 4, Flurstück Zähler 258, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 174,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 703

    WE02: Flur 4, Flurstück Zähler 257, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 171,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 61
    WE02: Flur 4, Flurstück Zähler 258, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 171,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 703

    WE03: Flur 4, Flurstück Zähler 257, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 134,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 61
    WE03: Flur 4, Flurstück Zähler 258, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 134,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 703

    WE04: Flur 4, Flurstück Zähler 257, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 192,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 61
    WE04: Flur 4, Flurstück Zähler 258, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 192,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 703

    WE05: Flur 4, Flurstück Zähler 257, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 135,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 61
    WE05: Flur 4, Flurstück Zähler 258, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 135,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 703

    WE06: Flur 4, Flurstück Zähler 257, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 113,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 61
    WE06: Flur 4, Flurstück Zähler 258, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 113,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 703

    WE07: Flur 4, Flurstück Zähler 257, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 81,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 61
    WE07: Flur 4, Flurstück Zähler 258, Flurstück Nenner 4, Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler 81,0000 Nenner 1.000 Amtliche Fläche in m2: 703

    Ich möchte nun für WE01 die entsprechende Erklärung abgeben und mache im Elster im Hauptvordruck (GW1) unter 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens zwei Einträge in denen ich folgende Werte eingebe:

    1. Eintrag:
    Flurstück: Flur 4, Flurstück Zähler 257, Flurstück 4, Fläche 61, Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 174, Nenner 1000
    2. Eintrag:
    Flurstück: Flur 4, Flurstück Zähler 258, Flurstück 4, Fläche 703, Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 174, Nenner 1000

    Unter Anlage Grundstück (GW2) gebe ich bei Angaben zum Grund und Boden folgende Werte in Zeile 4 ein:
    Fläche des Grundstücks: 764

    Ich erhalte folgende Fehlermeldung:
    Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    Was ist hier der Fehler?

    #2
    Unter Anlage Grundstück (GW2) gebe ich bei Angaben zum Grund und Boden folgende Werte in Zeile 4 ein:
    Fläche des Grundstücks: 764
    Das ist der Fehler. Bei der WE01 beträgt der m²-Anteil am Grund und Boden 132,94 m², wobei wir hier der Auffassung sind, dass man abrunden darf.

    Wie man rechnen muss, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die die schnelle Hilfe! Hat geklappt!!!
      War mir nicht klar, dass ich die Grundstücksfläche anteilig auf die WE berechnen muss, aber mit dem jetzigen Wissen erscheint es logisch.

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        #4
        Ich bekomme nun noch den Hinweis:

        Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.

        Wir haben einen Steuerberater. Was für einen Vorteil hat es wenn ich ihn in der Erklärung angebe? Ich möchte die Festsetzungsbescheide gerne selbst erhalten.

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          #5
          Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen,
          Hast du nicht einfach Ehegatten ausgewählt ? Seid ihr wirklich als GbR im Grundbuch eingetragen ? Nur dann müsste ein Empfangsbevollmächtigter

          eingetragen werden. Wenn man die Grundsteuererklärung selbst erstellt, ist es nicht sinnvoll, seinen Steuerberater einzutragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich habe bei Eigentumsverhältnisse "7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" ausgewählt und dann bei "Eigentümer(innen) / Beteiligte"
            mich und meine Frau unter Angabe unserer gemeinsamen Steuernummer angelegt. Die Option hier explizit "Ehegatten" auszuwählen habe ich gar nicht gesehen.....

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              #7
              Die Option hier explizit "Ehegatten" auszuwählen habe ich gar nicht gesehen.....
              Wenn ihr als Miteigentümer zu je ein Halb im Grundbuch eingetragen seid, ist Ehegatten aber die richtige Option.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Wo kann ich das denn auswählen?

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                  #9
                  Wo kann ich das denn auswählen?
                  Im Hauptvordruck (GW1) auf Seite 4 Zeile 32 gibt es auch die Nummer 4 Ehegatten/Lebenspartner. Eigentlich nicht zu übersehen !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Oh Gott, wie peinlich! Das hab ich tatsächlich übersehen. Danke!

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