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Grundsteuererklärung - 2 Häuser ein Grundstück

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    Grundsteuererklärung - 2 Häuser ein Grundstück

    Erstmal ein freundliches aber verzweifeltes Hallo in die Runde,

    wie viele andere Hausbesitzer versuche ich nun meine Grundsteuererklärung zu machen. Leider komme ich nicht weiter. Auch damit habe ich vermutlich kein Alleinstellungsmerkmal....

    zu meiner Frage: ich besitze im Land Brandenburg ein Grundstück auf dem steht ein Wohnhaus (ca. 300m² Wohnfläche) welches ich mit meiner Familie bewohne, gleichzeitig existiert auf dem Grundstück ein Gewerbehaus (ca. 180m² Fläche), welches vermietet und rein als Büro/Lager/Verkaufsfläche genutzt wird.

    Welche Art von Grundstück muss ich nun auswählen und dann Ertragswert für Wohngrundstücke oder Sachwert für Nicht-Wohngrundstücke?
    (Die Nutzungsverteilungen 80% zu 20% mehr oder weniger beziehen die sich auf das Grundstück oder auf die Häuser)
    Ich habe viel versucht aber ich bekomme immer irgendwie Fehlermeldungen.

    Vielen Dank schon mal!

    #2
    Für die Grundstücksart nach § 249 BewG sind immer die Wohn- und Nutzflächen der Gebäude entscheidend.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wäre dann für meine Situation dann folgendes auszuwählen?

      (8) Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind.

      Ich bin unschlüssig aufgrund der Einschränkung "und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind"
      Bei meinem Wohnhaus handelt es sich ja um eine Einfamilienhaus. Das Gewerbehaus ist halt ein Gewerbehaus.
      Die Einteilung der Grundstücksarten bringt mich leider kein Stück voran.

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        #4
        Bei meinem Wohnhaus handelt es sich ja um eine Einfamilienhaus. Das Gewerbehaus ist halt ein Gewerbehaus.
        Wenn alles zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört, muss man sich aber für eine Grundstückart entscheiden.

        Wir haben insgesamt 480 m² Wohn- und Nutzflächen. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der

        Wohn- und Nutzfläche
        zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird..

        Die erste Bedingung ist erfüllt. 180 m² sind weniger als 50%. Das mit der Eigenart kann ich nicht beurteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Demnach kann man also Alles unter 50% gewerblicher Nutzung als Einfamilienhaus deklarieren? Unabhängig von der Anzahl der Gebäude?

          Das versteh einer....

          Aber vielen Dank für den Zaunpfahl und die Hilfe!

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            #6
            Unabhängig von der Anzahl der Gebäude?
            Es geht in § 249 BewG um die Definition der Grundstücksart, nicht um die Gebäudeart oder die Gebäudeanzahl.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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