Guten Tag,
ich erstelle gerade meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 und hänge etwas bei der Anlage Vorsorgeaufwand. Sehe ich richtig, dass ich als in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter, lediger sowie kinderloser Angestellter lediglich ein "Ja" in Zeile 11 und dann nur noch den Betrag aus Feld 25 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 12 und den aus Feld 26 in Zeile 14 eintragen muss bzw. die Felder 13 und 15 bis 36 freilassen kann?
In der Vergangenheit gab es einmal im Jahr von meiner Versicherung eine "Bescheinigung für das Finanzamt" in der mein geleisteter Beitrag zur Kranken- und zur Pflegeversicherung aufgeführt wurde. Diese Bescheinigung habe ich allerdings letztmalig für das Jahr 2016 erhalten. Wird diese nicht mehr benötigt? Bzw. anders gefragt: Wozu war diese überhaupt notwendig, wenn diese Daten doch auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen?
Vielen Dank!
ich erstelle gerade meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 und hänge etwas bei der Anlage Vorsorgeaufwand. Sehe ich richtig, dass ich als in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter, lediger sowie kinderloser Angestellter lediglich ein "Ja" in Zeile 11 und dann nur noch den Betrag aus Feld 25 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 12 und den aus Feld 26 in Zeile 14 eintragen muss bzw. die Felder 13 und 15 bis 36 freilassen kann?
In der Vergangenheit gab es einmal im Jahr von meiner Versicherung eine "Bescheinigung für das Finanzamt" in der mein geleisteter Beitrag zur Kranken- und zur Pflegeversicherung aufgeführt wurde. Diese Bescheinigung habe ich allerdings letztmalig für das Jahr 2016 erhalten. Wird diese nicht mehr benötigt? Bzw. anders gefragt: Wozu war diese überhaupt notwendig, wenn diese Daten doch auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen?
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