Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Vorsorgeaufwand 2018 / Bescheinigung der Krankenkasse

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Vorsorgeaufwand 2018 / Bescheinigung der Krankenkasse

    Guten Tag,

    ich erstelle gerade meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 und hänge etwas bei der Anlage Vorsorgeaufwand. Sehe ich richtig, dass ich als in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter, lediger sowie kinderloser Angestellter lediglich ein "Ja" in Zeile 11 und dann nur noch den Betrag aus Feld 25 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 12 und den aus Feld 26 in Zeile 14 eintragen muss bzw. die Felder 13 und 15 bis 36 freilassen kann?
    In der Vergangenheit gab es einmal im Jahr von meiner Versicherung eine "Bescheinigung für das Finanzamt" in der mein geleisteter Beitrag zur Kranken- und zur Pflegeversicherung aufgeführt wurde. Diese Bescheinigung habe ich allerdings letztmalig für das Jahr 2016 erhalten. Wird diese nicht mehr benötigt? Bzw. anders gefragt: Wozu war diese überhaupt notwendig, wenn diese Daten doch auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen?

    Vielen Dank!

    #2
    Wenn du in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bist, steht alles in der Lohnsteuerbescheinigung.

    Ja In Zeile 11 ist richtig, in die Zeilen 12 und 14 gehören die AN-Beiträge zur KV und PV. Die AN-Beiträge zur ALV kannst du noch

    in Zeile 46 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, auch wenn die sich steuerlich zumeist nicht auswirken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für Deine Bestätigung!

      Ich habe die Zeile 46 auch noch wie vorgeschlagen ausgefüllt. Ergänzend dazu habe ich in Zeile 50 meine private Unfallversicherung und in Zeile 51 meine private Rentenversicherung (ja, erste Beitragszahlung vor 2005 erfolgt) eingetragen. Da ich im öffentlichen Dienst tätig bin, zahle ich auch in die VBL ein. Dem Hilfetext nach, müsste diese in Zeile 52 eingetragen werden ("Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes"), allerdings erfolgte meine erste Zahlung in die VBL deutlich nach 2005. Kann ich diese hier also nicht mit einbringen?

      Kommentar


        #4
        ... allerdings erfolgte meine erste Zahlung in die VBL deutlich nach 2005. Kann ich diese hier also nicht mit einbringen?
        Richtig ! Wahrscheinlich wirken sich diese Versicherungsbeiträge steuerlich alle nicht mehr aus. Man sieht das in der Steuerberechnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X