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3 Grundstücke 1 Aktenzeichen Grundsteuer Sachsen

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    3 Grundstücke 1 Aktenzeichen Grundsteuer Sachsen

    Hallo,
    Ich verzweifle seit Monaten an der Grundsteuer Erklärung.

    Ich habe hier 3 nebeneinanderliegende Grundstücke gesamt 2000qm diese laufen bisher unter einem az.
    Laut Auszug auf der Webseite sind die Grundstücke wie folgt:
    600qm bebautes wohngrundstück (Haus 140qm)
    100qm Weg (wird als durchfahrtsstr. genutzt)
    1300qm als Grün und Freizeitfläche eingetragen
    Der Bodenrichtwert ist für alle 3 identisch

    Auf Grundstück 1 steht neben dem Wohnhaus noch ein stallgebäude welches als Lagerraum genutzt wird (200qm)

    Auf dem Weg steht nix

    Auf dem Grundstück 3 steht eine baufällige Scheune (Teil eingestürzt und gesichert) die noch als Garage genutzt wird (gesamt Fläche 400qm) der Rest wird als Beete und Obstbäume genutzt.

    Baujahr alle Gebäude vor 1945.

    Muss hier für jedes Grundstück trotz gleichem Aktenzeichen eine Erklärung gemacht werden? Oder wie trage ich das in einer Erklärung ein?

    Wie gebe ich zusätzlich bei Grundstück 1 den Stall und bei Grundstück 3 die Scheune an oder entfallen die ganz oder ist sie jeweils bei der bebauten Fläche mit aufzurechnen und von der wohnfläche abzuziehen?

    Derzeit habe ich alles in einer Erklärung, die Grundstücke einzeln aufgeführt beim Bodenrichtwert komplett die 2000qm eingetragen und als wohnfläche 120qm (20qm entfallen auf Heizung und Waschküche und sind ja nicht anzugeben)

    Viele Grüße

    #2
    Auf Grundstück 1 steht neben dem Wohnhaus noch ein stallgebäude welches als Lagerraum genutzt wird (200qm)
    Wenn der Stall nur privat als Lagerraum genutzt wird, muss er in Sachsen (Bundesrecht) nicht erklärt werden. Das gilt auch für den

    Teil der Scheune, der nicht als Garage genutzt wird. Was die Nutzung als Garage angeht, ist die Anzahl der Stellplätze einzutragen.

    Ein Aktenzeichen heißt: nur eine Erklärung !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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