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Grundsteuer BW Wohnungseigentümergemeinschaft Grundstück nicht aufgeteilt

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    Grundsteuer BW Wohnungseigentümergemeinschaft Grundstück nicht aufgeteilt

    Hallo,

    ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich mache das zum ersten Mal, weil ich absolut am Verzweifeln bin. Ich versuche seit Monaten die Grundsteuererklärung auszufüllen und habe x-Mal versucht für mein Problem jemanden beim Finanzamt unter der angegebenen Telefonnummer an die Strippe zu bekommen, aber Fehlanzeige. Auch auf E-Mails reagieren sie wohl nicht, da ich schon seit Anfang Oktober auf eine Antwort und Hilfe warte. Nun hoffe ich, dass ich hier Hilfe bekomme.

    Meine Mama hat meinem Bruder und mir vor einigen Jahren unser Elternhaus überschrieben.
    Das Haus selbst wurde in Wohneinheiten aufgeteilt, die so auch notariell beglaubigt sind. Ich bewohne mit meinen vier Kindern die Wohnung im Obergeschoß, die mir auch gehört. Einen halben Stock tiefer befindet sich das Schlafzimmer meiner Mama, die da und in der Erdgeschosswohnung lebenslanges wohnrecht besitzt. Das Schlafzimmer gehört noch mir, die Erdgeschosswohnung gehört meinem Bruder. Ebenso gehört ihm die Wohnung im Keller. Die Garagen und Stellplätze sind ebenfalls aufgeteilt.

    So habe ich vom Finanzamt eine Aufforderung zur Feststellungserklärung für Wohnungseigentum-Nr. 3 und Wohnungseigentum-Nr. 4 bekommen.
    Gleiches Haus, gleiche Adresse, gleiches Flurstück.

    Bodenrichtwert und Grundstücksfläche habe ich auf der angegebenen Seite herausgefunden.

    Das Problem ist jetzt aber, dass das Haus aufgeteilt ist, aber das Grundstück, auf dem das Haus steht, wenn man so will, der Garten, eben nicht. Er ist Gemeinschaftseigentum, jeder nutzt den gesamten Garten.

    Im ELSTER-Formular werde ich aber dazu aufgefordert die Aufteilung des Grundstücks in Zähler und Nenner anzugeben. Kann ich aber nicht, weil es nicht aufgeteilt ist. Mein Bruder ist so überlastet, dass ich leider auch von ihm keine Hilfe zu erwarten habe.

    Bitte bitte helft mir, ich weiß mir nicht mehr zu helfen.

    Danke schon jetzt für Eure Zeit und Mühe!

    Liebe Grüße

    PS: Ich bin damit hoffnungslos überfordert. Es wäre superlieb, wenn Ihr es einfach erklären könntet, so dass auch ich doofe Nuss es verstehen kann

    #2
    Im ELSTER-Formular bist Du nicht unterwegs...
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      Kann ich aber nicht, weil es nicht aufgeteilt ist.
      Grundsätzlich ist mit dem Sondereigentum an Wohnungen ein ideeller Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden. Wie viel das jeweils ist,

      sieht man aus dem Eintrag im Wohnungsgrundbuch bzw. aus dem Notarvertrag, in die die Teilung geregelt wurde. Den rechnerischen m²-Anteil

      für die Zeile 3 von GW2 muss man selbst berechnen. Wie man rechnen muss, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Stiller, was meinst Du mit ELSTER-Formular? Ich habe schon ein ELSTER-Konto angelegt und habe da angefangen die Daten für die Grundsteuererklärung einzugeben, nur komme ich eben nicht über diesen Punkt hinaus. Das Programm lässt mich nicht weiter, ohne da was einzugeben.

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          #5
          Hallo Charlie24, ich habe den Notarvertrag vorliegen. Da ist eben kein Miteigentumsanteil geregelt/eingetragen. Die anderen Flächen bzw. Räume sind farblich gekennzeichnet und beschriftet. Alles, was nicht beschriftet ist, wie z. B. auch die Waschküche, der Hausgang etc. ist Gemeinschaft. So auch der Garten ums Haus.... Ich weiß echt nicht weiter.

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            #6
            Auf dem Schreiben vom Finanzamt habe ich die Gemarkung und das Flurstück (z. B. Zähler 855 Nenner 1). Die gleiche Zahl steht sowohl auf dem Schreiben für das Wohneigentum Nr. 3 als auch auf dem Schreiben für das Wohneigentum Nr. 4.

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              #7
              Die gleiche Zahl steht sowohl auf dem Schreiben für das Wohneigentum Nr. 3 als auch auf dem Schreiben für das Wohneigentum Nr. 4.
              Das ist schon klar, es handelt sich ja immer um das gleiche Flurstück. Trotzdem sind mit dem Sondereigentum an den Wohnungen Miteigentumsanteile verbunden.

              Ob das bei 4 Wohnungen jeweils ein Viertel ist oder nicht, das weiß ich nicht. Wenn deinem Bruder und dir jeweils die Hälfte des Flurstücks gehören würde,

              was bei Wohnungseigentum eher unüblich ist, dann müsstet ihr euren Anteil selbst auf die Wohnungen aufteilen. Dass der Garten und bestimmte Räume im

              Haus zum Gemeinschaftseigentum gehören, ist auch klar, hat aber nichts mit den Miteigentumsanteilen am Grund und Boden zu tun.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ok.....leider finde ich nirgends was von Miteigentumsanteilen...Ich dreh noch durch
                Trotzdem danke für deine Mühe Charlie

                Kommentar

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