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EÜR [125Entnahmen 126Einlagen] Keine Entnahmen vorhanden, was nun?

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    EÜR [125Entnahmen 126Einlagen] Keine Entnahmen vorhanden, was nun?

    Hi Ihr lieben, ich DENKE, dass ich mich die letzten 3 Stunden fast erfolgreich durch meine EÜR gearbeitet habe.
    Facts:

    EÜR fürs Gründungsjahr / in welchem keine Entnahmen stattfanden, sondern nur 500€ Privateinlage.
    Diese hab ich an drei Punkten angegeben:

    [11] Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer : 500,00
    [12] Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze(...): 500,00 [nicht St.bar, da Privateinlage)
    [126] Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen: 500,00

    Warum zwingt mich der Bogen jetzt Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen in [125] anzugeben, wenn keine "Entnahmen" existieren?

    Lediglich Geschäftskonto, Website Hosting und eine Mitgliedschaft habe ich in den Betriebsausgaben. (Summe -175,49) Das sind aber doch keine Entnahmen, oder?

    Ich kann so die Prüfung der EÜR nicht abschließen. Hat da einer einen Tipp/Korrektur, bzw kann meine Verständniss-Lücke füllen?

    Vielen Dank im Voraus

    Ps alle Online Suchen führten mich ausschließlich zu Leuten, die irgendwelche Entnahmen aus dem Betriebsvermögen debatierten, das half mir leider nicht weiter, dehalb frage ich hier mal nach

    Grüsse
    Marcus

    #2
    Privateinlagen sind doch keine Betriebseinnahmen, was willst du damit in den Zeilen 11 und 12 der EÜR ?

    Wenn du keine Betriebseinnahmen hattest, ist in Zeile 11 der Wert 0,00 einzutragen.

    Die Privateinlage gehört nur in die Zeile 126, bei Entnahmen trägst du keine und 0,00 ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, nachträglich nochmal Danke für die Rückmeldung. Ich habe eine Ähnliche neue Frage für die aktuelle Ust Erklärung und EÜR für 2022...

      Wenn ich in 2022 ein Gerät als Kleinunternehmer gem.§19 gekauft habe (Bsp.: -500,00€ Betriebsausgabe), das Gerät aber zurückgegeben und 500,00€ Erstattet bekommen habe - Zählen diese 500,00€ dann zu meinem Umsatz als Betriebseinnahmen, oder ist das Steuerlich genau so wenig relevant wie meine Privateinlagen??

      Danke im Voraus =)

      Viele Grüße
      Marcus

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        #4
        Das ist weder ein Umsatz noch eine Betriebseinnahme. Hier werden die Betriebsausgaben gemindert.

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