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Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe

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    Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe

    Heute bekam ich einen Hinweis zur neuen Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Soweit so gut. Mir ist das aber nicht ganz klar, wie man damit umgehen soll. Da muss man nämlich eine Steuernummer, aber welche genau? Nur die Steuernummer für EkSt.? Und zieht dann diese Eingabe alles weitere nach sich oder soll man ggf. die weiteren Steuernummern auch erfassen, also z.B. für die Grundsteuer? Hat sich damit jemand schon beschäftigt?

    Nachfrage: und würden mir auch die Bescheide zur Grundsteuer elektronisch übermittelt?
    Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 06.12.2022, 14:54.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    #2
    Nachfrage: und würden mir auch die Bescheide zur Grundsteuer elektronisch übermittelt?
    Nein, bisher ist nur die elektronische Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden realisiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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