Heute bekam ich einen Hinweis zur neuen Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Soweit so gut. Mir ist das aber nicht ganz klar, wie man damit umgehen soll. Da muss man nämlich eine Steuernummer, aber welche genau? Nur die Steuernummer für EkSt.? Und zieht dann diese Eingabe alles weitere nach sich oder soll man ggf. die weiteren Steuernummern auch erfassen, also z.B. für die Grundsteuer? Hat sich damit jemand schon beschäftigt?
Nachfrage: und würden mir auch die Bescheide zur Grundsteuer elektronisch übermittelt?
Nachfrage: und würden mir auch die Bescheide zur Grundsteuer elektronisch übermittelt?
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