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Frage zu EÜR - Einlagen und Entnahmen für ein Kleinunternehmer

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    Frage zu EÜR - Einlagen und Entnahmen für ein Kleinunternehmer

    Ich habe im letzten Jahr kurzfristige Werkverträge abgeschlossen. Nun muss ich eine EÜR erstellen, sind diese Einnahmen, welche ich in der EÜR als "Gewinne" angebe, in der EÜR auch als Entnahmen anzugeben? (Sie werden ja direkt auf mein privates Konto überwiesen, ein "Firmenkonto" oder ähnliches gibt es nicht)

    Bitte verzeiht die dumme Frage, ich bin durch Suchmachinen nicht fündig geworden...

    #2
    Jep, genauso ist das: Du nimmst die betrieblich ein und entnimmst sie in Dein zum Privatvermögen gehörendes privates Girokonto.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Etwaige Betriebsausgaben würde ich von den Einnahmen aber schon abziehen. Die werden ja ebenfalls vom privaten Konto geleistet.

      Sonst müsste man die Betriebsausgaben als Einlagen erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank! Im Endeffekt logisch, obwohl für meine Situation (keine Trennung von Betriebs- und Privatvermögen) etwas kontraintuitiv.

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          #5
          Die Betriebsausgaben als Einlage erklären ist aber genau die richtige Vorgehensweise, saldieren ist nicht. Sonst hast Du ja auch die Betriebsausgabe nicht gebucht, sondern nur den Saldo aus einnahmen und Ausgaben.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Die Betriebsausgaben als Einlage erklären ist aber genau die richtige Vorgehensweise, saldieren ist nicht.
            Ich persönlich finde das übertrieben, nur weil jemand kein spezielles Geschäftskonto hat. Für die Frage der Überentnahme spielt es letztlich

            doch keine Rolle, ob ich nur den Gewinn als Entnahme angebe oder die Betriebsausgaben als Einlage deklariere und die Betriebseinnahmen

            als Entnahme.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Aber für die Frage, wie hoch jetzt die Einnahmen waren, beispielsweise für § 19 UStG oder § 3 Nr. 26 EStG. Deswegen werden ja auch in der EÜR die einzelnen BE und BA abgefragt und nicht der Gewinn saldiert.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Aber für die Frage, wie hoch jetzt die Einnahmen waren, beispielsweise für § 19 UStG oder § 3 Nr. 26 EStG.
                Bei dem Thema geht es aber um die Aufzeichnungspflichten bezüglich Einlagen und Entnahmen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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