Ich habe im letzten Jahr kurzfristige Werkverträge abgeschlossen. Nun muss ich eine EÜR erstellen, sind diese Einnahmen, welche ich in der EÜR als "Gewinne" angebe, in der EÜR auch als Entnahmen anzugeben? (Sie werden ja direkt auf mein privates Konto überwiesen, ein "Firmenkonto" oder ähnliches gibt es nicht)
Bitte verzeiht die dumme Frage, ich bin durch Suchmachinen nicht fündig geworden...
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