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Riester Einmalzahlung wo in Anlage R eintragen

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    Riester Einmalzahlung wo in Anlage R eintragen

    Ich bin dieses Jahr in Rente gegangen und habe eine Riester Einmalzahlung erhalten. In welche Zeile der Anlage R trage ich diese ein?
    Bei Zeile 31 erscheint dann in 32 eine Fehlermeldung, weil ich keinen Rentenbeginn eingetrage habe. Was tun?

    #2
    Du solltest vom Anbieter eigentlich eine Bescheinigung bekommen haben, in der die Nummer der Leistungsmitteilung steht, die Du dann auch in der Anlage R-AV/bAV findest. Die Anlage R ist falsch.

    Unabhängig davon kannst du es Dir auch einfach machen und die elektronischen Daten bei der Erstellung Deiner Steuererklärung abrufen, dann macht "Mein Elster" das für Dich.

    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Du solltest vom Anbieter eigentlich eine Bescheinigung bekommen haben, in der die Nummer der Leistungsmitteilung steht,
      Die Leistungsmitteilungen werden regelmäßig erst im Folgejahr verschickt und sollten bis Ende Februar 2023 vorliegen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke Picard777
        R hatte mir der vom Finanzamt gesagt. Ist aber etwas schwierig, weil die dort Kennziffern haben die ich im Formular nicht sehe und er weis die Zeilen nicht. Habe es nun in R-AV/bAV gefunden und eingetragen.
        Noch eine Frage:
        Genau diesen Übernahmebotten zum Datenabruf suche ich auch noch.
        Einkommenssteuer 2021- über Elster elektronisch (PC)

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          #5
          Hallo Charlie24
          In dem Formular zur Rister Einmalzahlung standen in den Zeilen nur Paragraphen. Aber in dem Elsterformular wurde nach den Zeilen im Schreiben gefragt und so habe ich es gefunden.
          Danke für die Antwort

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            #6
            Zitat von Viktoria Beitrag anzeigen
            Genau diesen Übernahmebotten zum Datenabruf suche ich auch noch.
            Einkommenssteuer 2021- über Elster elektronisch (PC)
            Eigentlich wird bei jedem Anlegen eines neuen Entwurfs danach gefragt, ob Bescheinigungen "eingefüllt" werden sollen. Nachträglich geht das in einem geöffneten Entwurf in der Navigationsübersicht unten über das Aktionsmenü mit drei Punkten.

            Rentenbeginn dieses Jahr soll sagen, dass letztes Jahr noch gearbeitet wurde, aber die Einmalzahlung aus dem Riestervertrag erfolgte schon letztes Jahr, also 2021? Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob es nicht schlauer gewesen wäre, diese Zahlung in die Rentenzeit zu legen, wo die Progression mutmaßlich geringer ist, klingt das für mich nach Pflichtveranlagung. Da ist Dezember ein bisschen spät, trotz Coronaverlängerung...

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              #7
              Hallo multi,
              da hast du recht
              das war schon Zwangsweise, weil ich zu wenig eingezahlt habe. Und noch blöder, weil ich ganz plötzlich wegen Schwerbehinderung "offiziell" rückwirkend zum Dez 2020 Rentenbeginn hatte. Aber bis Ende September gearbeitet habe. Erst sah es so aus als, ob ich keine Rente zum Rentenbeginn bekäme (...das verdanke ich nur einer versierten Mitarbeiterin bei uns, die bei der Rentenversicherung angerufen und sich nicht abschütteln lies) und dann bekomme ich alles auf einmal. Das bedeutet Steuernachzahlung... mehr als ich an gesetzlicher Rente bekomme. So was von Blöd

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                #8
                Genau diesen Übernahmebotten zum Datenabruf suche ich auch noch.
                Einkommenssteuer 2021- über Elster elektronisch (PC)
                Falls du den Button noch nicht gefunden hast. Man muss zuerst auf den Aktionsbutton mit den 3 Punkten klicken.

                Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,
                  die Zeile 31 in der Anlage R wird mir in Elster gar nicht angezeigt, wo muss ich denn die Riester Einmalzahlung (30%) sowie den restlichen, verrenteten Betrag eintragen?

                  Kommentar


                    #10
                    die Zeile 31 in der Anlage R wird mir in Elster gar nicht angezeigt, wo muss ich denn die Riester Einmalzahlung (30%) sowie den restlichen, verrenteten Betrag eintragen?
                    Diese Zeile gibt es doch bereits seit 2019 nicht mehr, das steht alles in diesem Thread, Richtig ist die Anlage R-AV / bAV. Die richtige Zeile ergibt sich aus

                    der Leistungsmitteilung des Anbieters.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Michael.E.P. Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      die Zeile 31 in der Anlage R wird mir in Elster gar nicht angezeigt, wo muss ich denn die Riester Einmalzahlung (30%) sowie den restlichen, verrenteten Betrag eintragen?
                      Die Anlage R hat gar keine Zeile 31, was eigentlich das Thema dieses Threads ist, wie auch schon gesagt wurde, dass alles, was Riester betrifft, seit einiger Zeit in die Anlage R-AV/bAV gewandert ist.

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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Die Anlage R hat gar keine Zeile 31, was eigentlich das Thema dieses Threads ist, wie auch schon gesagt wurde, dass alles, was Riester betrifft, seit einiger Zeit in die Anlage R-AV/bAV gewandert ist.
                        na ja, im Netz wird diese Anlage incl. der Zeile 31 unter div. (aktuellen!) Seiten zu diesem Thema noch immer genannt, deswegen fragte ich.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Diese Zeile gibt es doch bereits seit 2019 nicht mehr, das steht alles in diesem Thread, Richtig ist die Anlage R-AV / bAV. Die richtige Zeile ergibt sich aus

                          der Leistungsmitteilung des Anbieters.
                          Habe noch keinen Leistungsbescheid, nur eine Vorab-Info über die ca.-Beträge und wollte in Elster damit nur einmal meine - evtl. zu erwartende - Steuerlast berechnen. Werde die Auszahlung ansonsten ins neue Jahr verschieben

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                            #14
                            ... nur eine Vorab-Info über die ca.-Beträge und wollte in Elster damit nur einmal meine - evtl. zu erwartende - Steuerlast berechnen.
                            Normalerweise werden Riesterrenten zu 100% besteuert, das gilt auch für die Einmalzahlung von bis zu 30%.

                            Zu erklären sind sie in Zeile 4 der Anlage R-AV / bAV. Um eine Prognoseberechnung machen zu können, muss man alle Einkünfte des Jahres kennen.

                            Die Prognose in Mein ELSTER wird immer ungenau bleiben, da momentan der für 2023 gültige Steuertarif hinterlegt ist.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Michael.E.P. Beitrag anzeigen
                              na ja, im Netz wird diese Anlage incl. der Zeile 31 unter div. (aktuellen!) Seiten zu diesem Thema noch immer genannt, deswegen fragte ich.
                              Aber nur, weil du fragst, wird niemand für dich die Zeile 31 wieder erfinden, und alle Antworten, dass seit Jahren Angaben zu Riester in R-AV/bAV erfolgen, bleiben weiter gültig.

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