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2021 Termingeschäfte und wertlose Wirtschaftsgüter, 20 Abs 6 S 6 EStG

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    2021 Termingeschäfte und wertlose Wirtschaftsgüter, 20 Abs 6 S 6 EStG

    Hallo,

    soweit ich das sehen kann, hat meine Bank für 2021 manche Verluste im Sinne des §20 Abs. 6 Satz 6 EStG im VT berücksichtigt, wenn diese Derivate z.B. für kleinste Preise wie 0,0001€ eingelöst werden konnten.
    Manche aber bei Totalverlust von 0,00€ eben nicht.

    Diese werden in der Jahressteuerbescheinigung der Bank gar nicht erwähnt. Man findet sie aber in der Erträgnis Aufstellung als Ergänzende Information
    Verluste im Sinne des §20 Abs. 6 Satz 6 EStG nicht im VT berücksichtigt.
    Wo kann diese Summe in der Steuererklärung 2021 angegeben werden?

    #2
    Was ist denn ein VT?

    Warum sollten Verluste in Höhe von 0 € aufgeführt werden?

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      #3
      Hallo,

      Wo kann diese Summe in der Steuererklärung 2021 angegeben werden?
      In Zeile 15 (ggf. als Korrektur). Als Beleg reicht die Steuerabrechnung in der ausdrücklich steht, dass der Verlust nicht gebucht wurde.
      Imho muss die Bank aber auch in der normalen Steuerbescheinigung solche Totalverluste aufführen.

      Was ist denn ein VT?
      Verlusttopf.

      Warum sollten Verluste in Höhe von 0 € aufgeführt werden?
      Weil es real höhere Verluste waren. Und die können bis zur Grenze von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden, und darüber vorgetragen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        In Zeile 15 (ggf. als Korrektur).
        Und nochmals danke

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Warum sollten Verluste in Höhe von 0 € aufgeführt werden?
          Sorry, da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Mit 0,00€ und 0,0001€ war nicht der Verlust selbst, sondern der Asset-Restwert gemeint, was bei einem Verkaufspreis von annähernd 0€ einem Totalverlust in Höhe des Kaufpreises entspricht.

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