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Grundsteuer zu Doppelgaragen in schleswig-Holstein

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    Grundsteuer zu Doppelgaragen in schleswig-Holstein

    Moin zusammen,

    Ich habe eine Fragen bezüglich der Grundsteuer von ELSTER.

    bei Anlage GW2 wird nach Garagenstellplätzen gerfagt.
    ich habe 1 große Doppelgarage mit 2 Toren. ich nutze sie nicht als Garage.

    meine Frage wäre nun, muss ich die Doppelgarage als 1 Garage angeben? oder muss ich da ich theoretisch 2 Stellplätze in der Garage habe 2 Garagen angeben?
    oder ob; da ich sie nicht als Garage nutze, gar nicht angeben?

    Lg Anna

    #2
    Meines Erachtens sollte man 2 Stellplätze eintragen, auch wenn die Garage momentan nicht als solche genutzt wird.

    Die Nutzung kann sich doch morgen ändern. Wenn du sie als Abstellraum außerhalb der Wohnung nutzt, fällt die Garage

    komplett aus der Erklärung. Du wärst aber dann verpflichtet, sie bei einer späteren Nutzung als Garage nachzumelden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Der Hinweistext lautet: "Tragen Sie bitte die Gesamtzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein. Stellplätze im Freien brauchen Sie nicht einzutragen."
      Es ist unerheblich, WIE die Gerage tatsächlich genutzt wird, es kommt nur darauf an, OB Stellplätze vorhanden sind. Und die Garage wurde ja als solche beim Bauantrag so deklariert, oder?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

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