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PV Anlage , jetzt wechseln zu Kleinstunternehmer Regelung

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    PV Anlage , jetzt wechseln zu Kleinstunternehmer Regelung

    Hallo, wir haben unsere PV Anlage seit 2012, möchten ab 2023 zur Kleinstunternehmer Regelung wechseln.
    1. mit welchem Formular beantrage ich den Wechsel ? oder wo trage ich ein das ich jetzt Kleinstunternehmer Regelung mache ?
    2. muss ich weiterhin Umsatzsteuererklärung machen ( wegen Jahres Umsatz)?
    3. muss ich EÜR machen ?
    4. muss ich AfA machen?
    5. muss ich AVEÜR machen ?

    das habe ich bisher alles angegeben .... muss das auch weiterhin ausgefüllt werden ?
    Danke
    Zuletzt geändert von koi; 08.12.2022, 19:37.

    #2
    Als erstes wirst du den Netzbetreiber, an den du lieferst, unterrichten müssen, damit in den Gutschriften keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen

    wird. In den meisten Bundesländern müssen auch Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Was bei der Einkommensteuer

    passiert, hängt davon ab, ob das Jahressteuergesetz 2022 so verabschiedet wird, wie es auf dem Tisch liegt. Dann fallen die meisten Anlagen

    auf Wohngrundstücken bei der Einkommensteuer aus der Steuerpflicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Als erstes wirst du den Netzbetreiber, an den du lieferst, unterrichten müssen, damit in den Gutschriften keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen

      wird.
      Ja das wollte ich dann 2023 beim Netzbetreiber angeben, weil für 2022 muss ich noch nen neuen Wechselrichter als Ausgabe angeben.

      Brauche ich kein Formular zur Beantragung ? Wo gebe ich das an mit der Kleinstunternehmer Regelung ?

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        #4
        Brauche ich kein Formular zur Beantragung ? Wo gebe ich das an mit der Kleinstunternehmer Regelung ?
        Es gibt kein Formular. Da kannst das dem Finanzamt als Sonstige Nachricht mitteilen. Etwaige Voranmeldungen entfallen,

        für 2023 gibst du eine Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer ab. Das wichtigste ist, dass ab 2023 keine Umsatzsteuer

        mehr ausgewiesen wird Ob der Vorsteuerabzug für den Wechselrichter berichtigt werden muss, da musst du dich selbst schlau

        machen, das ist Steuerrecht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Charlie hat Dir ja alles schon ausführlich beantwortet. Ich wollte nur noch darauf hinweisen dass die Kleinunternehmerregelung nicht beantragt werden muss. Du kannst sie immer wählen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
          Es ist aber natürlich trotzdem ratsam, dem Finanzamt diese Entscheidung mitzuteilen.

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