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Verlustvortrag aus Aktien für das nächste Jahr

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    Verlustvortrag aus Aktien für das nächste Jahr

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine Steuer für 2021 und habe eine Frage, folgender Sachverhalt:
    • ich habe (leider) Aktienverluste in 2021 realisiert (ich sag nur Wirecard...)
    • die Aktiengewinne aus 2021 reichen nicht aus, um die Verluste zu kompensieren, daher ist ein Verlustvortrag nötig
    • ich habe den Broker gewechselt und eine Verlustbescheinigung beantragt, es liegt eine Verlustbescheinigung für 2021 vor
    • 2022 lief (bisher) besser bzgl. Aktiengewinne, ich werde bei der Steuererklärung für 2022 alle Verluste aus 2021 gegenrechnen können

    Meine Idee war daher, gar keinen Verlust für 2021 anzugeben und die Daten aus der Verlustbescheinigung einfach bei der Steuer 2022 einzutragen. Laut einem freundlichen Mitarbeiter beim Finanzamt geht das nicht, da die Verlustbescheinigung an das Kalenderjahr gebunden ist. Ich habe nun den Verlust bei KAP Zeile 13 "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien" für 2021 eingetragen. So weit so gut.

    Meine Frage ist nun: Wie schaffe ich es, dass die übrigen Verluste mit ins nächste Jahr genommen werden? Also wie realisiere ich den Verlustvortrag konkret in meinElster?

    Vielen Dank und viele Grüße


    #2
    Wie schaffe ich es, dass die übrigen Verluste mit ins nächste Jahr genommen werden?
    Das macht das Finanzamt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ergänzend: Du bekommst vom Finanzamt einen Bescheid über eine Verlustfeststellung auf den 31.12.2021.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24 und Picard777,

        vielen Dank für Eure schnellen Antworten!

        Viele Grüße

        Kommentar


          #5
          Das scheint immer noch so der Stand zu sein. Eigentlich schade, viele andere Verluste sind inzwischen über "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" im Elster online berücksichtigbar. Aber Verluste aus Kapitalanlagen (Aktien, Termingeschäfte und sonstige) offenbar nicht. Insbesondere seit es die Verlustbeschränkung bei Termingeschäften gibt wäre das schon sinnvoll.

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