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Grundsteuer RLP: Bauland (mit Haus) und Ackerland in einem Flurstück

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    Grundsteuer RLP: Bauland (mit Haus) und Ackerland in einem Flurstück

    Guten Abend! Ich benötige Hilfe... Es handelt sich um ein Grundstück in Rheinland-Pfalz. Lt. Auszug aus dem Liegenschaftskataster gesamt 1.194 qm, Bodenrichtwert 140 €, baureifes Land (eine Flur-Nr. und ein Flurstück). Allerdings handelt es sich hier lt. Grundbuch um 484 qm Bauland und 710 qm Ackerland. Auf dem Bauland steht ein Einfamilienhaus, auf der Restfläche hat mein Vater einen Garten. Wie gebe ich das an? Teile ich das auf, also Anlage GW2 das Haus und Anlage GW3 als "Unland"? Vielen Dank schon mal für die Hilfe.... !!

    #2
    Wenn es nur ein Aktenzeichen gibt, ist da nichts aufzuteilen. Knapp 1.200 m² Fläche sind für ein Einfamilienhaus im ländlichen Raum

    nicht ungewöhnlich. Dass Einfamilienhäuser einen Garten haben, ist ebenfalls ganz normal.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort!
      Was mich halt irritiert ist, dass im Grundbuch 700 qm Ackerland stehen. Wird es denn bei der Berechnung der Grundsteuer keinen Unterschied machen, ob 700 qm baureifes Land oder Ackerland sind?

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        #4
        Die Angaben zur Nutzung im Grundbuch sind für die Bewertung nicht verbindlich. Welche Flächen zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören,

        richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Die Finanzämter gehen regelmäßig von der bisherigen Einheitsbewertung aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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