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Grundsteuer Bayern - Landwirtschaft, Hofstelle und Wohnhaus (Altenteiler)

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    Grundsteuer Bayern - Landwirtschaft, Hofstelle und Wohnhaus (Altenteiler)

    Hallo Community,

    ich habe folgende Konstellation und Frage dazu // Bundesland Bayern.
    Habe zwei Aktenzeichen (Landwirtschaft und Wohnhaus (Altenteiler) auf der Hofstelle) um die es geht.
    D.h. ich muss ja die Flurnummer der Hofstelle in der Grundsteuererklärung der Landwirtschaft angeben.
    Genauso ja auch die selbe Flurnummer im Aktenzeichen des Wohnhauses, im Haus wohnen nur meine Eltern.

    Dann muss ich ja nach Anteil X% die Flurnummer aufteilen. Wo gebe ich diesen Anteil ein? Je in der Erklärung der Landwirtschaft und in der Erklärung des Wohnhauses? Muss dann ja 100% ergeben.

    Danke für eure Hilfe, Grüße
    euer Grundsteuer Greenhorn greeny

    #2
    Für den Wohnteil musst du die Aufteilung über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück steuern.

    Die Gesamtfläche ist der Nenner, die anteilige Fläche des Wohnteils samt Umgriff der Zähler.

    In der Erklärung für die Landwirtschaft entfällt die auf den Wohnteil entfallende Flurstücksfläche bei den Nutzungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      super, vielen Dank!

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