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Anlage N - mehrere Arbeitswege?!

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    Anlage N - mehrere Arbeitswege?!

    Hallo,

    ich sitze gerade noch an der Anlage N der Einkommensteuererklärung für 2021. Ich habe vergangenes Jahr, etwa 11 Monate lang, als Sicherheitsmitarbeiter gearbeitet. Allerdings waren die Einsatzorte immer an verschiedenen Orten. Ich hatte insgesamt 9 verschiedene Einsatzorte. Mal für drei Monate an einem Ort, aber auch mal für wenige Tage an anderen Orten. Da ist einiges an Wegstrecke zusammen gekommen.

    Nun habe ich in Elster lediglich die Vorgabe "Erste Tätigkeitstätte". Ich nehme an, das man zum ersten Eintrag bzgl. der Tätigkeitsstätte, weitere Einrichten kann? Oder alle gefahrenen km in den ersten Eintrag rein?

    Hab jetzt aber auch gelesen, hier gilt die Kilometer- bzw. Reisekostenpauschale. Vor Ort im Büro, habe ich mich kaum, bis gar nicht aufgehalten.

    Was ist den nun richtig?
    Zuletzt geändert von panther; 11.12.2022, 08:01.

    #2
    ElsterFormular steht für Jahre nach 2019 nicht mehr zur Verfügung. Ich unterstelle mal, dass Du Mein Elster verwendest, und verschiebe Deine Frage ins entsprechende Unterforum.

    Wo Deine erste Tätigkeitsstätte ist steht vielleicht in Deinem Vertrag. Womöglich wird das im Büro sein.

    Reisekosten trägt man auf Seite 16 der Anlage N ein.

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      #3
      Guten Morgen und Danke für die Verschiebung meiner Frage.

      Das würde bedeuten, dass ich lediglich die Kosten zum Büro erstattet bekomme, obwohl ich kaum vor Ort war und wahrscheinlich auch nur für die wenige Male die ich zum Büro gefahren bin? Wenn ja, kann ich es mir gleich sparen.

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        #4
        Zitat von panther Beitrag anzeigen
        Das würde bedeuten, dass ich lediglich die Kosten zum Büro erstattet bekomme, obwohl ich kaum vor Ort war und wahrscheinlich auch nur für die wenige Male die ich zum Büro gefahren bin?
        Erstens werden keine Kosten erstattet, sondern die Einkünfte durch Werbungskosten gesenkt. Zweitens betrifft die Pendlerpauschale Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Alles andere sind, wie bereits genannt, Auswärtstätigkeiten, die sogar vorteilhaft sein können, da die tatsächlichen Fahrtkosten absetzbar sind, bei PKW also Hin- und Rückfahrt, und man ggfs. Verpflegungsmehraufwand absetzen kann.

        Du musst also ermitteln, ob deine Tätigkeiten jeweils an einer neuen ersten Tätigkeitsstätte stattfanden, oder Auswärtstätigkeiten waren (was ich bei so kurzzeitigen und ständig wechselnden Orten für wahrscheinlich halten würde).

        Das ist aber eine Frage des Steuerrechts und insbesondere keine Frage zu Elster.

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          #5
          Ich verstehe, wie ermittle ich nun am besten, ob meine Tätigkeiten jeweils an einer neuen ersten Tätigkeitsstätte stattfanden, oder Auswärtstätigkeiten waren?

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            #6
            Mal in den Arbeitsvertrag reinsehen wäre ein Anfang.

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              #7
              Zitat von panther Beitrag anzeigen
              Ich verstehe, wie ermittle ich nun am besten, ob meine Tätigkeiten jeweils an einer neuen ersten Tätigkeitsstätte stattfanden, oder Auswärtstätigkeiten waren?
              Neben dem Blick in den Arbeitsvertrag hilft die Frage, ob man davon ausgehen kann, dass man an der Stelle, wo der AG einen hinschickt, langfristig arbeitet.

              Da wo ich arbeite, sitzt an der Pforte jeden Tag seit Jahren derselbe Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens. Bei dem würde ich bejahen, dass es seine erste Tätigkeitsstätte ist. Bei dem Sicherheitsmitarbeiter, der beim Open Air Konzert guckt, ob ich Glasflaschen dabei habe, offensichtlich nicht, denn der ist morgen woanders.

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                #8
                Es gibt zum Thema erste Tätigkeitsstätte ein recht ausführliches BMF-Schreiben:

                https://www.google.com/url?sa=t&rct=...lWfEItynEjD01S
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Habe mit dem alten Arbeitsgeber gesprochen. Die Sekretärin hat nochmal in den Arbeitsvertrag geschaut, konnte allerdings nichts konkretes finden.

                  Ein anderes Mitarbeiter sagte mir dann, dass ich die Berechnung der Wegstrecke vornehmen könnte. Allerdings nur Hin- bzw. Rückfahrt. Er meinste allerdings auch, dass ich bzgl. Verpflegung was absetzen kann. Dachte allerdings, dass dies nur als Außendienst Mitarbeiter möglich ist.

                  Was soll ich nun tun? Denn Arbeitsvertrag habe ich leider verlegt.

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