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Anlage V - Vermietung eines geerbten Hauses

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    Anlage V - Vermietung eines geerbten Hauses

    Ein geerbtes Haus wird vermietet. In der Anlage V wird unter Lage des Grundstücks/der Eigentumswohnung folgendes abgefragt:
    Angeschafft am ... , Fertiggestellt am ... , Veräußert/Übertragen am ... - was muss hier ausgefüllt werden?
    Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass es genügt das Datum an dem die Erbschafts notariell bestätigt wurde in Veräußert/Übertragen einzufügen, aber dann möchte
    das Programm trotzdem die ersten beiden Daten ausgefüllt haben.

    #2
    Bei Erbe übernimmt man normalerweise die Abschreibung des Vorbesitzers. Es ist also dessen Anschaffungs- bzw. Fertigstellungsdatum einzugeben.

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      #3
      Da die Erben als Gesamtrechtsnachfolger die AfA des Rechtsvorgängers fortführen müssen, trägt man einfach die Daten der Anschaffung

      bzw. Fertigstellung beim Rechtsvorgänger ein. Veräußert / Übertragen bleibt leer !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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