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WEG - Qm sind abweichend zum Grundbuchblatt

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    WEG - Qm sind abweichend zum Grundbuchblatt

    Eine Wohnung in einer WEG hat 94 qm, die auch m Mietvertrag so stehen.
    Im Grundbuchblatt sind allerdings nur 80qm angeben.
    Müsste ich bei der Grundsteuerreform nun 94 angeben?
    Es würden sich in der Konsequenz alle Miteigentumsverhältnisse der WEG ändern.
    Die anderen Eigentümer haben ja ggf schon alles abgegeben?

    Eventuell müsste ich das mit der HV klären statt in einem Elster Forum.....

    Grüße
    Laura

    #2
    Die Wohnfläche ist grundsätzlich nach der Wohnflächenverordnung zu ermitteln, mit den Miteigentumsanteilen am Flurstück

    hat das nur am Rande zu tun. Bei den Miteigentumsanteilen ist das verbindlich, was im Grundbuch eingetragen ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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