Eine Wohnung in einer WEG hat 94 qm, die auch m Mietvertrag so stehen.
Im Grundbuchblatt sind allerdings nur 80qm angeben.
Müsste ich bei der Grundsteuerreform nun 94 angeben?
Es würden sich in der Konsequenz alle Miteigentumsverhältnisse der WEG ändern.
Die anderen Eigentümer haben ja ggf schon alles abgegeben?
Eventuell müsste ich das mit der HV klären statt in einem Elster Forum.....
Grüße
Laura
Im Grundbuchblatt sind allerdings nur 80qm angeben.
Müsste ich bei der Grundsteuerreform nun 94 angeben?
Es würden sich in der Konsequenz alle Miteigentumsverhältnisse der WEG ändern.
Die anderen Eigentümer haben ja ggf schon alles abgegeben?
Eventuell müsste ich das mit der HV klären statt in einem Elster Forum.....
Grüße
Laura
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