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Abweichung zw. Rückerstattung laut MeinElster und anschließendem Bescheid

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    Abweichung zw. Rückerstattung laut MeinElster und anschließendem Bescheid

    Hallo liebe Community,

    ich mache seit ca. zehn Jahren (normaler Arbeitnehmer in Hamburg) meine Steuererklärung, da hier ja immer zumindest etwas bei rum kommt. Die für 2021 habe ich gerade vor zwei Wochen über MeinElster hochgeladen und nun den Bescheid bekommen. In diesem gibt es eine große Abweichung, zwischen der zuvor bei MeinElster prognostizierten und nun erfolgten Rückerstattung.
    Dieser Differenz versuche ich aktuell auf den Grund zu gehen und bitte Euch daher um Unterstützung.

    Ich habe für 2021 erstmals auch einen Vergleich erhalten, der über Abweichungen zwischen den erklärten Daten und den Bescheiddaten informiert.
    Dort wird ersichtlich, dass die Differenz wohl daher rührt, dass ich laut Bescheiddaten über 5.000€ mehr an Einkommen gehabt haben soll, als ich zuvor erklärt habe.

    Dies resultiert laut Bescheid (Erläuterung zur Festsetzung) letztlich daraus, dass ich über 5.000€ zu viel als abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen angegeben habe, da "der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung meiner Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde".

    a) Kann mir das jemand in einfacheren Worten erklären? Es gibt also einen Höchstbetrag bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben - den habe ich anscheinend um 5.000€ überschritten - korrekt?

    b) Warum kennt MeinElster diesen Höchstbetrag denn nicht? Das hätte doch auch schon bei der Vorprüfung berücksichtigt werden können, oder ergab sich dieser Höchstbetrag erst im Nachhinein?


    Danke für Eure Unterstützung. Sollten noch weitere Angaben notwendig sein, bitte melden.

    #2
    Du hast wahrscheinlich bei der Krankenversicherung angegeben, keine steuerfreien Zuschüsse erhalten zu haben. Genau das ist aber der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Daher hast du geringere Höchstbeträge, als jemand, der 100 % seiner Krankenversicherung selbst bezahlt. Das hat das FA korrigiert.

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      #3
      Mein ELSTER kann die Höchstbeträge durchaus richtig berechnen, wenn die Eingaben zutreffend sind. Das betrifft einmal die Zeile 51

      der Anlage Vorsorgeaufwand. Dort darf man als Arbeitnehmer keine Angaben machen. Das führt allerdings nur zu einem Fehler von

      maximal 900,00 €. Deine Abweichungen sind damit allein nicht erklärbar. Du musst an anderer Stelle Beiträge mehrfach erfasst haben.

      Wo dir weitere Fehler unterlaufen sind, können wir hier nicht abschätzen. Ob Beiträge zur Kranken- oder zur Rentenversicherung doppelt

      erfasst wurden oder beides, siehst du aus dem Übertragungsprotokoll.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok, danke soweit.

        Ich bin aufgrund der Höhe meines Einkommens mittlerweile freiwillig gesetzlich versichert - vielleicht liegt hier das Problem?
        Ich habe nämlich keine Angabe in Zeile 16 gemacht. Was hätte ich denn dort eintragen sollen? Das gleiche wie in Zeile 11?


        In der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich nur folgende Angaben gemacht:
        • in Zeile 4 meinen AN-Anteil zur RV (identisch zum Betrag in Zeile 9)
        • in Zeile 9 den AG-Anteil zur RV(identisch zum Betrag in Zeile 4)
        • in Zeile 11 meinen AN-Anteil zur KV
        • in Zeile 13 meinen AN-Anteil zur PV
        • in Zeile 45 meinen AN-Anteil zur AV
        • in Zeile 51 habe ich "Keine Angabe" drin stehen/gemacht

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          #5
          Ich bin aufgrund der Höhe meines Einkommens mittlerweile freiwillig gesetzlich versichert - vielleicht liegt hier das Problem?
          Bei freiwilliger Versicherung in der GKV muss deine Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV enthalten.

          Die hast du offenbar nicht erklärt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Tatsache!
            Daran liegt es - wenn ich die eintrage, dann decken sich die Daten weitestgehend.

            Vielen lieben Dank, da hab ich etwas dazugelernt.

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              #7
              Mit dem Abruf von Bescheinigungen wäre das nicht passiert, denn dann wären die steuerfreien Ag-Zuschüsse automatisch eingetragen worden.

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