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Grundsteuererklärung RLP - 1 Flurstück, 2 Eigentümer jeweils mit 1 Doppelhaushälfte

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    Grundsteuererklärung RLP - 1 Flurstück, 2 Eigentümer jeweils mit 1 Doppelhaushälfte

    Hallo, ich muss für mein Vater die Grundsteuerangabe machen. Er besitzt einen DHH und teilt das Flurstück mit seinen Nachbarn. Dies ist auch im Grundbuch eingetragen 1/2.

    Ich komme nicht weiter bei folgende Punkte :

    in Zeil 32, ist es ein Bruchteilsgemeinschaft? mit Alleineigentum, bringt er mir Fehlermeldung

    Bei Angaben zur Grundstücksart (GW2): Art der Grundstück : Wie ist diese DHH in Rlp einzugeben? Einfamilienhaus? Teileigentum? sonstiges?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    Wie ist diese DHH in Rlp einzugeben? Einfamilienhaus? Teileigentum? sonstiges?
    Das ist Wohnungseigentum und dein Vater ist Alleineigentümer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn ich ihm als Alleineigentümer eingebe kommt folgende Fehlermeldung :
      "Gefundene Fehler und Konflikte
      • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Sie haben bei Alleineigentum den Anteil mit 1/2 angegeben. Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
        Mögliche Fehlerquellen"
      die Besitzer von der 2. Teil des Flurstück und Eigentümer des 2. DHH haben es als Einfamilienhaus eingegeben, Sind Sie sicher mit Wohnungseigentum?

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        #4
        Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
        Dann mach das !

        die Besitzer von der 2. Teil des Flurstück und Eigentümer des 2. DHH haben es als Einfamilienhaus eingegeben, Sind Sie sicher mit Wohnungseigentum?
        Natürlich: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          In 99% aller Fälle ist die Doppelhaushälfte bei der Grundsteuerreform als Einfamilienhaus zu klassifizieren.

          Sind die Grundstücke, Grundstücksanteile als auch die Eingänge der Doppelhaushälften voneinander getrennt, sind diese als Einfamilienhäuser anzusehen.

          Daher ist auch das (Mittel-)Reihenhaus, auf welches diese Faktoren zutreffen, als Einfamilienhaus einzuordnen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            In 99% aller Fälle ist die Doppelhaushälfte bei der Grundsteuerreform als Einfamilienhaus zu klassifizieren.
            Um eine Doppelhaushälfte als Einfamilienhaus zu klassifizieren, braucht sie ein eigenes Flurstück. Das hat sie aber nicht:

            Er besitzt einen DHH und teilt das Flurstück mit seinen Nachbarn.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Um eine Doppelhaushälfte als Einfamilienhaus zu klassifizieren, braucht sie ein eigenes Flurstück.
              Nichts anderes habe ich gesagt (siehe Satz 2). ;-) Aber genau können die Eigentümer das ja leicht feststellen, in dem sie sich einfach nur mal das Grundbuch bzw. Wohnungsgrundbuch genau anschauen.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Nichts anderes habe ich gesagt (siehe Satz 2).
                Wenn aber im Eröffnungsbeitrag eindeutig steht, dass sich die Doppelhaushälften ein Flurstück teilen, ist der Hinweis, dass Doppelhaushälften

                Einfamilienhäuser sein können, objektiv betrachtet, überflüssig, wobei die 99% jedenfalls nach den Beiträgen hier im Forum übertrieben sind.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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