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Grundsteuer BW Eintragungen für Forst- und Landwirtschaft bei einem Wohnhaus

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    Grundsteuer BW Eintragungen für Forst- und Landwirtschaft bei einem Wohnhaus

    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade den Antrag für Grundsteuer auszufüllen.

    Es ist ein Flurstück mit 38.000qm Gesamtfläche Forst- und Landwirtschaftliche Fläche.


    Auf dem Flurstück steht das Bauernhaus mit zwei Wohnungen wo wir selbst bewohnen. Fläche Wohnhaus + Zufahrt usw 439qm.

    Zusätzlich steht ein Leibgedinghaus auf dem Flurstück mit 3 Wohnungen wo vermietet ist. Fläche Haus + Zufahrt usw. 651qm.

    Jetzt habe ich mit dem Aktenzeichen für das Leibgedinghaus angefangen.

    Der Bodenrichtwert ist 100€ für die Wohnhäuser.

    Jetzt weis ich nicht was ich in Zeile 11 ''enthalten in '' eintragen muss. Ist es '' 1 erste Fläche: Für dieses Flurstück gilt der in der Anlage Grundstück erklärter Bodenrichtwert??

    Muss ich bei der Gesamtfläche des Flurstückes die 651qm vom Leibgedinghaus oder die 38.000qm eintragen?

    Im voraus vielen Dank!!




    #2
    Du musst für die Anteile der Wohnhäuser am Grund und Boden mit Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1 arbeiten.

    Wenn zu dem Leibgedinghaus 651 m² samt Umgriff gehören, ist der Zähler 651, der Nenner ist 38000, in Zeile 3 von GW2 sind 651 m² einzutragen.

    Bei dem selbst bewohnten Haus ist entsprechend zu verfahren. Sind das jetzt jeweils eigene Einheiten oder gehören die Wohnhäuser insgesamt

    zu nur einer wirtschaftlichen Einheit ? Wie kommt man zu so präzisen m²-Werten ? Die Auswahl 1 - erste Fläche ist zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Hilfe!

      Zu deiner Frage, ob es jeweils eine eigene Einheit oder oder die beiden Häuser nur eine wirtschaftliche Einheit ist.

      Ich denke es ist jeweils eine Einheit. Ich versuche es mal zu erklären.

      Auf dem Flurstück stand ein Bauernhaus mit einem Stall und Schuppen zur Futterlagerung / Maschinenhalle usw.. Dann ist halt noch Grünland/ Acker und ein kleines Stück Wald auf dem Flurstück.
      Das Bauernhaus hat die Hausnummer 3

      Mein Vater hat dann auf dem Flurstück ein zweites Haus gebaut. Das ist dann das Leibgedinghaus. Das hat die Hausnummer 3a

      Wenn ich es richtig verstanden habe wurde das bis dato komplett als Landwirtschaft betrachtet.

      Jetzt haben wir zwei separate Anschreiben mit jeweils einem Aktenzeichen bekommen. Einmal für das Haus Nr, 3 und eine Nummer 3a. Von dem her denke ich das es zwei separate Einheiten sind. Ich denke die Wohnhäuser sollen jetzt aus der Landwirtschat raus genommen werden.

      Laut Finanzamt soll für die landwirtschaftliche Fläche später noch ein Brief kommen.


      Wie ich zu der präzisen m²-Werten komme:
      Ich habe mir einen Grundbuchauszug geholt aber die Flächen der beiden Hauser waren nicht separat aufgeführt.

      Ich habe dann auf dem Finanzamt angerufen wie ich vorgehen soll.

      Es wurde mir gesagt ich soll mit dem Maßband die Fläche ermitteln und so betrachten als ob die Häuser aus der Landwirtschaft hausgenommen und verkauft wird. Also das Haus + Zufahrt, Parkplätze usw. Das habe ich gemessen und zusammengerechnet. So bin ich auf die Werte gekommen.

      Vom Bodenrichtwert ist der Unterschied schon extrem. Die Fläche der Wohnhäuser 100€/qm und für die Landwirtschaft ca. 2€/qm.


      Ich muss auch dazu sagen, als ich als auf dem Finanzamt angerufen haben. Hatte ich als das Gefühl, dass sie sich auch nicht so richtig sicher waren was richtig ist bei dem Fall :-)
      Obwohl dieser Fall auf dem ländlichen Raum öfters vorkommt.


      Ich hoffe ich konnte es einigermaßen erklären.

      Viele Grüße



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        #4
        Laut Finanzamt soll für die landwirtschaftliche Fläche später noch ein Brief kommen.
        Eigentlich sollten diese Aktenzeichen schon verschickt sein, aber das ist offenbar nicht in allen Bundesländern der Fall.

        Jetzt haben wir zwei separate Anschreiben mit jeweils einem Aktenzeichen bekommen. Einmal für das Haus Nr, 3 und eine Nummer 3a. Von dem her denke ich das es zwei separate Einheiten sind. Ich denke die Wohnhäuser sollen jetzt aus der Landwirtschat raus genommen werden.
        Ja, das sind dann zwei wirtschaftliche Einheiten, die jeweils als Grundvermögen erklärt werden müssen.

        Das Vorgehen bei der m²-Ermittlung ist prinzipiell schon richtig. Ich persönlich hätte allerdings eher 440 und 650 m² angegeben, 439 und 651 sind

        halt Werte, die man vielleicht mit dem Laserentfernungsmesser und aufgestellten Fluchtstäben erreicht, aber ob das mit dem Maßband so genau

        möglich ist, da habe ich gewisse Zweifel. An den niedrigen Bodenrichtwerten für die Landwirtschaft kann man sich nicht orientieren, die sind als

        Vergleichsmaßstab nicht brauchbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,

          bei den Werten der Flächen geben ich dir Recht werde ich korrigieren. :-)


          An den niedrigen Bodenrichtwerten für die Landwirtschaft kann man sich nicht orientieren, die sind als

          Vergleichsmaßstab nicht brauchbar.''


          Den Satz habe ich nicht ganz verstanden

          Was ich meinte wegen den Bodenrichtwerten.

          Auf der Internetseite wo man die Bodenrichtwerte ansehen kann. Steht das Flurstück mit der Gesamtfläche von 38.000qm .
          Um die zwei Häuser wurde sehr Großzügig ein Rahmen gezogen. Es wären dann eine Fläche von 5200qm wo einen Bodenrichtwert von 100€/qm ergeben. Dabei wurde halt auch Fläche wie z.B. Grünland (Bodenwert 2€/qm) mit einbezogen. Deshalb sollte ich die zwei Häuser vermessen.

          Ich denke es macht später bei der Grundsteuer einen unterschied ob auf dem Flurstück die (440qm + 650qm ) mit 100€/qm und der Rest mit 2€/qm oder die 5200qm mit 100€/qm und der Rest mit 2€/qm.

          Grüße







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            #6
            ... und der Rest mit 2€/qm oder die 5200qm mit 100€/qm und der Rest mit 2€/qm.
            Bei den Flächen, die zur Landwirtschaft gehören, spielt der Bodenrichtwert doch überhaupt keine Rolle. Die werden auch in BW

            im Ertragswertverfahren bewertet. Wichtig ist doch nur, dass das Finanzamt die von dir ermittelten Wohnbauflächen so akzeptiert,

            wie du sie abgegrenzt hast. Es sollten halt die Flächen sein, die man nach der Verkehrsauffassung der Wohnnutzung zuordnet, also

            auch die Hausgarten- und Rasenflächen sowie die Zufahrten zu den Wohnhäusern.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Okey. Also danke nochmal

              Grüße

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